Gutachter
nachtrag : ich meinte natürlich Ärztliches-gutachten , der mir bestätigen kann das es sich um einen Arbeitsunfall handelt! Dieses Thema ist sehr umstritten da die B.G. sich auf Bücher berufen die in den 70.er Jahren geschrieben worden und total überholt sind. Hoffe es kann mir jemand weiterhelfen . Gruß wolfgang
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