Re: Behindertengrad bei einseitiger Erblindung?
Hallo Caro.
Du kannst und solltest auf alle Fälle versuchen beim zuständigen Versorgungsamt einen Schwerbehindertenasuweis zu beantragen. Wegen dem Grad der Behinderung und der Feststellung usw. schreib mir doch mal persönlich eine Mail, ich kann Dir da gerne auch Unterlagen per Post zuschicken. Mit Rentenanspruch sieht es schlecht aus, es sei denn Du hast schon 3 Jahre in den letzten 5 Jahren gearbeitet. ICh hab das Pech, das ich studiert habe, und somit habe ich keinenh Anspruch. Auch nett. Melde Dich mal, zumindest bei den Sachen kann ich Dich unterstützen. Mailadresse auf der Homepage.
Liebe Grüße und gute Besserung
KAtharina
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- Behindertengrad bei einseitiger Erblindung? - Caro, 03.02.2005, 10:37
- Re: Behindertengrad bei einseitiger Erblindung? - KAtharina, 03.02.2005, 15:30
- Re: Behindertengrad bei einseitiger Erblindung? - ittdiös, 03.02.2005, 18:18
- Re: Behindertengrad bei einseitiger Erblindung? - Annette, 03.02.2005, 21:46
- Erwerbsminderung und Rente und AA - KAtharina, 04.02.2005, 11:54
- Re: Behindertengrad bei einseitiger Erblindung? - Melanie, 13.02.2005, 16:19
- Re: Behindertengrad bei einseitiger Erblindung? - Hiltrud Großmann, 21.12.2005, 15:58
- Re: Behindertengrad bei einseitiger Erblindung? - Ursula (NRW), 21.12.2005, 17:56
- Re: Behindertengrad bei einseitiger Erblindung? - Angelika (Bayern), 22.12.2005, 06:04
- Re: Behindertengrad bei einseitiger Erblindung? - Kruemel (Uta), 22.12.2005, 19:50
- Re: Behindertengrad bei einseitiger Erblindung? - Angelika (Bayern), 25.12.2005, 11:51
- Re: Behindertengrad bei einseitiger Erblindung? - Ursula (NRW), 21.12.2005, 17:56