Re: Schwerbehinderungsgrad

KAtharina, Donnerstag, 25. August 2005, 09:52 (vor 6812 Tagen) @ Ute

Als Antwort auf: Schwerbehinderungsgrad von Ute am 25. August 2005 07:30:18:

Liebe Ute!
Als erstes mal, deine Beschwerden sind vollkommen normal. Wieviel Du wieder sehen wirst hängt davon ab wie weit die NHA schon war bevor Du operiert wurdest und was für eine OP durchgeführt wurde. Je größer die abgelösten Areale waren, und je länger dies nicht ernährt und durchblutet wurden desto weniger wirst Du sehen. Wenn die NHa über die Macula (Punkt des schärfsten Sehens) ging kannst Du auch für die Zukunft nur mit max. um die 30% Deines früheren Sehvermögens rechnen. Wenn die Macula nicht betroffen war hast Du wesentlich bessere Chancen.
Zum Thema Schwerbehinderung, wie viel siehst Du denn mit dem Auge noch> selbst wenn Du einäugig bist und Dein anderes Auge noch ok ist hast Du keine große Chance bis 50% zu kommen. Und diese nützen Dir auch nicht unbedingt viel, außer einer Anerkennung deiner Erkrankung und ein paar mehr rechte am Arbeitsplatz. Am Besten Du läßt Dir vom zuständigen Versorgungsamt Infomaterial schicken. Wenn Du natürlich noch ein paar andere Sachen als Deine Augenerkrankung angeben kannst, kann es schon sein das Du wenigstens die 50% bekommst. Diese haben aber keinen Einfluß falls Du Teilrente o. ä. beantragen möchtest.
Vielleicht kannst Du noch ein paar genauere Angaben machen zu dem Verlauf Deiner NHA. Was arbeitest Du am PC>
Kopf hoch und gib Deinem Auge zeit zum regenerieren.
Alles Gute für Dich
KAtharina


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