Re: Behindertengrad bei einseitiger Erblindung?
Hallo, Hiltrud,
trotz des Unfalls und dem Verlust des Augenlichts wünsche ich dir,
dass du dich seelisch wieder fängst. Gib dir Zeit dafür, es dauert lange.
Und ich glaube, der Verlust wird dich dein ganzes Leben begleiten und auch weh tun. Du wirst aber immer besser damit umgehen und leben können.
Vor 23 Jahren habe ich auch mein rechtes Augenlicht durch NHA verloren, damals sagten die Ärzte mir, dass es schrumpfen würde und es entfernt werden müsste. Es ist ein bisschen kleiner geworden, aber es hält sich. Du siehst, es kann auch gut gehen.
Alles Liebe für dich.
Ursula
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- Behindertengrad bei einseitiger Erblindung? - Caro, 03.02.2005, 11:37
- Re: Behindertengrad bei einseitiger Erblindung? - KAtharina, 03.02.2005, 16:30
- Re: Behindertengrad bei einseitiger Erblindung? - ittdiös, 03.02.2005, 19:18
- Re: Behindertengrad bei einseitiger Erblindung? - Annette, 03.02.2005, 22:46
- Erwerbsminderung und Rente und AA - KAtharina, 04.02.2005, 12:54
- Re: Behindertengrad bei einseitiger Erblindung? - Melanie, 13.02.2005, 17:19
- Re: Behindertengrad bei einseitiger Erblindung? - Hiltrud Großmann, 21.12.2005, 16:58
- Re: Behindertengrad bei einseitiger Erblindung? - Ursula (NRW), 21.12.2005, 18:56
- Re: Behindertengrad bei einseitiger Erblindung? - Angelika (Bayern), 22.12.2005, 07:04
- Re: Behindertengrad bei einseitiger Erblindung? - Kruemel (Uta), 22.12.2005, 20:50
- Re: Behindertengrad bei einseitiger Erblindung? - Angelika (Bayern), 25.12.2005, 12:51
- Re: Behindertengrad bei einseitiger Erblindung? - Ursula (NRW), 21.12.2005, 18:56