Re: Behindertengrad bei einseitiger Erblindung?

Angelika (Bayern), Donnerstag, 22. Dezember 2005, 07:04 (vor 6698 Tagen) @ Ursula (NRW)

Hallo Hiltrud,
mit den 30% hat dich das versorgungsamt schon richtig "bewertet". allerdings beziehen sich diese 30% lediglich auf die einäugigkeit. wenn noch andere erkrankungen des auges, oder wie du selbst angibst, der psyche, dazukommen, müssen diese erkrankungen separat berücksichtigung finden. was letztendlich berücksichtigt wurde steht im bescheid des versorgungsamtes.
ich selbst bin seit geburt "einäugig", weil sich bei mir der sehnerv nicht ausgebildet hat. bis auf die tatsache, daß ich millimetergenaue feinarbeiten nicht ausführen konnte und jedes auto erst mal an jeder ecke eingedellt habe, hatte ich in meinem leben keine schwierigkeiten. du siehst also, es läßt sich gut leben :-)
ein frohes weihnachtsfest
Angelika


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