Re: Versorgungsamt

Angelika (Bayern), Dienstag, 14. Februar 2006, 07:35 (vor 6649 Tagen) @ Michael


Als Antwort auf: Versorgungsamt von Michael am 13. Februar 2006 10:06:57:


Hallo Michael,
bei der Beantragung der Anerkennung des GdB ist nicht maßgebend, wieviel dpt. du hast, sondern wieviel % du mit der bestmöglichen Korrektur siehst. Wenn du also mit Brille auf dem gesunden Auge auf 100% kommst und auf dem anderen Auge nur 1% erreichst, entspricht das einem GdB von 30%. Andere Behinderungen sind hinzuzurechnen. Berechnet wird der Gesamt-GdB ungefähr wie folgt: als erstes die Behinderung, die die höchste %-Zahl erreicht, als zweites die Behinderung mit der nächstgeringeren Zahl, wobei diese dann ungefähr zur Hälfte angerechnet wird. Hast Du also wegen Deiner Augen einen GdB von 30% und für die Bandscheiben in der Halswirbelsäule noch mal 20, dann werden diese letzteren 20 mit 10% angerechnet. Es ergibt sich also ein GdB von 40%. Das ist allerdings nur ein grober Anhaltspunkt für die Arbeitsweise des Versorgungsamtes. Ausschlaggebend ist immer die Einschränkung gegenüber einem Gesunden im gleichen Alter.
Liebe Grüße
Angelika

www.sehbehinderung-bayern.de



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