Myope CNV, hohe Kurzsichtigkeit, feuchte AMD

Maulwurf74 @, Adelsdorf bei Erlangen, Bayern, Sonntag, 09. Februar 2014, 17:11 (vor 3728 Tagen) @ Blindfisch

das mit der schwerbehinderung solltest du schon im eigenen interesse machen,schon alleine wegen den finanziellen und steuerlichen vorteilen, ausserdem hast du ab einen bestimmten grad mehr urlaub und einen besseren kündigungsschutz, wundert mich das der arbeitgeber das rät, der hat das wahrscheinlich mit erwerbsunfähigkeit verwechselt.
tritt am besten dem vdk bei, die machen dann den schreibkram für dich, bei deinen visus solltest du mindestens 30% (hab auch ich wegen meiner einäugigkeit = 310€ steuerfreibetrag) oder mehr bekommen.
ich hab auf den rechten ja eine sehkraft mit kontaktlinsen von 130%, also solange ich da nichts hab, ist es eigentlich normal für mich, auf den linken hab ich ja nie gesehen.
ich bin metzgermeister im elterlichen betrieb, sollte den eigentlich in den nächsten jahren übernehmen... das hat sich jetzt erledigt, das risiko ist einfach zu gross.
werd mir in der industrie irgendwas suchen, bei uns im landkreis herrscht vollbeschäftigung, also sollte da irgendwas zu finden sein.
dsa ist eigentlich das was mich am meisten beschäftigt, wie geht es finanziell weiter, die rente die man wegen erwerbsunfähigkeit bekommen würde ist zwar höher als hartz4 aber nicht das was ich mir irgendwann mal vorgstellt habe.
und da die gefahr mit hartz4 in dem alter von uns durchaus droht, wer weiss man ob die grundlagen für ne erwerbsunfähigkeit hat, aber trotzdem nicht mehr arbeiten kann, bzw keine mehr hat, hab ich da meine lebensplanung etwas geändert, das bedeutet einen umzug, in eine wohnug die geschäftsunabhängig ist, die im besitz meiner familie ist, und dadurch die miete angepasst werden kann, geld das ich eigentlich fürs alter gespart habe in die wohnung stecken ( das kann einen keiner mehr nehmen, bzw sagen, das hast du erstmal zu verbauchen) und meine altersvorsorge planung eher auf staatlich geförderte und hartz4 sichere dinge geändert.
manch einer wird denken.. es kann doch sein das nichts auf dem rechten auge kommt... mit viel glück ist das vieleicht auch so, aber wenns soweit ist und ich vieleicht nichts mehr seh.... dann noch alles ändern?... wäre schon grobfahrlässig


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