Zurück ins Büro

rop @, Freitag, 17. Juni 2016, 17:58 (vor 2869 Tagen) @ Hope

Liebe Hope,

vermutlich würden die beurteilenden
Stellen die Meinung vertreten, das
operierte Auge könnte seine Leistung
noch etwas verbessern, das 100 Prozent
Auge aber führen und die Hauptarbeit
leisten. Zwar ist so ein großer Unterschied
der Sehkraft nervig und belastend,
es würde aber, solange das andere Auge
gesund bleibt und keine Netzhautablösung
hat, nicht der Bedarf bestehen, ein
Berufsförderungswerk aufzusuchen -
eigentlich erst, wenn Sehbehinderung
mit Umstrukturierung droht.

Du könntest aber den Integrationsfachdienst
beim Wiedereinstieg hinzu schalten, er
könnte schon zuständig sein.
Hole dir auch Unterstützung vom Betriebsrat
und von den Vorgesetzten!
Ich drücke dir die Daumen!

lg rop


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