Wahnsinnsschmerz

Friedrich (NRW) @, Düren (NRW), Donnerstag, 07. Juli 2016, 18:09 (vor 2843 Tagen) @ Chrissie

Hallo Chrissie,

sicher das Du fahren darfst/kannst?

Verantwortung ist eine Sache, wegfallender Versicherungsschutz eine Andere.

Siehe auch:
Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
Anlagen zur Fahrerlaubnis-Verordnung
Anlage 6 (zu §§ 12, 48 Abs. 4 und 5)
Anforderungen an das Sehvermögen

Weiterhin gute Besserung und hoffentlich bald eine schmerzfreie Zeit.

Liebe Grüße

Friedrich

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www.sehbehinderung.info
Informationen und Adressen für Menschen die akut oder schon längere Zeit eine Veränderung ihrer Augen / Sehkraft wahrnehmen.
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