Re: hilfe zu sozialfragen

Wolfram, Dienstag, 17. Oktober 2006, 15:58 (vor 6403 Tagen) @ biggi


Als Antwort auf: hilfe zu sozialfragen von biggi am 17. Oktober 2006 07:33:35:


Hallo Biggi,
ich denke, Du solltest Dich von AA oder Krankenkasse beraten lassen. Bei mir war es ähnlich: nach Auslaufen der Krankengeldzahlung bis zur Entscheidung durch die BVA griff damals das Arbeitsförderungsgesetz (so um den § 105 rum). Ich weiß aber nicht, ob das schon wieder alles novelliert oder geändert ist (SGB III oder so).
Falls Du schwerbehindert oder als SB anerkannt bist (!!!), gab es bei der AA auch ein gesondertes Sachgebiert für Schwerbehinderte (dort ging es auch sehr viel "gesitteter" zu als sonst beim AA wohl leider üblich...)
Laß Dich am Besten von Krankenkasse oder AA beraten, die kennen doch die aktuellen gesetzlichen Grundlagen. "In der Luft hängen" lassen würde ich es keinesfalls!
LG Wolfram



gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum