Hornhautlöcher Update

hummel, Flensburg, Mittwoch, 21. September 2016, 18:41 (vor 2773 Tagen) @ CEHDD

Ich möchte an dieser Stelle gerne daraufhinweisen, daß dir das BEM nicht nur zusteht, sondern Gesetz ist.
§ 84 Absatz 2 im SGB IX.
Gerade im Hinblick auf eventuelle Kündigungen , kann es dem Arbeitgeber erhebliche Probleme verschaffen , wenn er dir dieses nicht angeboten hat.
Für dich als Betroffenen steht es immer frei, dem Angebot eines BEM Gespräches zuzustimmen oder nicht.
In diesem Gespräch wird dann besprochen, welche Hilfsmittel du brauchst , wie dein Arbeitsplatz und dein Arbeitsalltag eventuell geplant werden kann.
Unbedingt deinen Arbeitgeber darauf ansprechen.


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