Frust

CEHDD @, Montag, 05. Dezember 2016, 21:05 (vor 2698 Tagen) @ KAtharina

Hallo Chrissie,

wichtige Dinge sind schon gesagt.

Einen Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben und damit Hilfsmittel kannst Du auch ohne GdB bei Deinem Rentenversicherer stellen. Die kontaktieren dann Deine aussagefähigen Ärzte. Das kann ggf. der letzte Augenarzt sein, der dich wirklich behandelt hat. Gleiches gilt für einen Antrag auf Feststellung der Schwerbehinderung an das Versorgungsamt. Dafür musst Du Deine krankheitsbedingten Einschränkungen deutlich darstellen.

Ein Arzt ist nur im akuten Fall (und das heißt lebensbedrohlich) verpflichtet, Dich mit einem Wechselwunsch anzunehmen. Du wirst wohl weiter suchen müssen. Dafür wünsche ich Dir viel Erfolg.

In der Klinik solltest Du fragen, welche Fachärzte sonst noch für Deine "Sehstörungen" zuständig sein könnten, wenn Deine Seheinbuße nicht vom Augenarzt erklärbar sind. Leider gibt es nicht auf alle medizinischen Probleme eine Antwort aber Du solltest so lange wie möglich suchen.

Bei mir hat übrigens der Operateur die Eigenbluttherapie angesprochen.

Wie war denn Dein BEM insgesamt?

Liebe Grüße

CEHDD


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