@Thorsten - Femto Laser nicht für NHA Patienten

fth68 @, Donnerstag, 18. Mai 2017, 15:48 (vor 2542 Tagen) @ Gucki

Hallo Gucki,

danke für Deine Hinweise, hilft mir schon bei der Einordnung weiter.

einen Link oder literarischen Hinweis kann ich nicht geben.
Meine Quelle sind zwei Professoren, Augenärzte an der UK HD und Wiesbaden, die ebenso wie mein HausAA von der Methode abrieten. Der Patient muss während der OP umgelagert werden, das größere NoGo für uns ist der Laser.
" Der könnte unsere NHA irritieren und hat deshalb nichts in unserem Auge zu suchen."
Das war der O-Ton eines der Professoren.

Ich hatte vermutet, dass eher die Notwendigkeit des Unterdruck-Ansaugens ans Auge für den Laser als gefährlich angesehen würde, da die Applanation natürlich den Augeninnendruck etwas erhöht.

Die Aussage, dass die NH vom Laser "irritiert" werden könnte, finde ich dagegen etwas lapidar und vermisse hier von den Professoren etwas Kausalität in der Aussage. Zumal wir NH-Patienten ja oft von Lasern im Auge abhängig sind :-)

Ich hoffe der Hinweis reicht dir, für Patienten, die keine Netzhautproblematik haben, mag die Methode vielleicht vorteilhaft sein, weil schonend??
Auf der anderen Seite frag ich mich aber auch, warum diese OP-Technik (noch?) nicht von den Krankenkassen anerkannt ist, wenn sie doch so vorteilhaft sein sollte.
Das können nicht NUR Kostengründe sein.
Vielleicht fehlt noch die Erfahrung zur Sicherung des Vorteils, also Langzeitstudien.

Genauso ist es. Die Studien betrachten Kosten und Visus(wieder)erlangung nach der OP. Die Kosten sind natürlich deutlich höher. Der Visus ist bei beiden Operationsverfahren einigermaßen gleich.

Nachweisbar geringer ist die mechanische Belastung für die Augen bei Femto. Die Schnitte sind präziser, 3D-Strukturen können gelegt werden, Nähte sind i.d.R. nicht erforderlich, die Abheilung geht schneller, Entzündungskomplikationen sind geringer und seltener, die Endothelzellen der Hornhaut innen werden geschont. Vor allem muss insgesamt deutlich weniger streuende Ultraschallenergie für die Phakoemulsifikation aufs Auge gegeben werden, alle Strukturen im Auge (auch die Netzhaut) bekommen davon weniger ab. Letzteres war für meine Entscheidung der Hauptgrund gewesen.

Wie gesagt ist trotz dieser schonenderen Vorgehensweise das Endziel, eine gute Wiederherstellung des Visus, in den Studien nicht belegt, auch die Standard-OP gehört ja bereits zu den risikoärmsten Routine-Operationen. Somit ist klar, dass die GKVs unter diesen Voraussetzungen keine Kostenübernahme gewähren werden.

Hoffe dir etwas helfen zu können.

Auf jeden Fall, nochmals danke. Ich hoffe, ich konnte zur Information (oder allgemeinen Verwirrung?) auch die gegensätzlichen Argumente nochmals beleuchten. Ich werde auf jeden Fall meine Ärzte und Professuren bei nächster Kontrolle-Gelegenheit auch mal mit den genannten Hinweisen konfrontieren.

LG, Thorsten


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum