Kostenübernahme Kontaktlinse

KAtharina @, Camburg/Thüringen, Samstag, 17. Juni 2017, 12:23 (vor 2498 Tagen) @ Maulwurf74

Ich wollte Euch ja auf dem laufenden halten was die Kostenübernahme meiner formstabilen KL betrifft.

Heute kam die nächste Ablehnung der TK.

Vielleicht erinnert ihr euch, die erste Ablehnung bekam ich mit der Begründung, ich sei funktionell Einäugig.
Ich habe nachgewiesen, dass ich noch einen Visus von 20 Prozent habe und dies somit nicht bin.

Welch Überraschung, in der Ablehnung des MDK und der TK heute stand, eine Kostenübernahme sei nicht möglich da ich NICHT funktionell einäugig bin.

Laut HHVG §33 Abs. 2 Satz 2 SGB V Punkt 2 erfolgt einen Übernahme ab einem Unterschied von 6 Dioptrien.
Haben Sie mit netterweise auch noch einmal den Gesetzestext mitgeschickt.
Ich habe einen Unterschied von 7,5. trotzdem wird kategorisch abgelehnt, da ich die Voraussetzungen nicht erfülle.

So langsam fühle ich mich echt verar....

Das ist doch reine Willkür.

--
Liebe Grüße
Katharina


Ich bin diesen Weg gegangen, um Euch zu zeigen wie es geht…


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