GdB

Black @, Kreis Groß-Gerau, Dienstag, 18. Juli 2017, 09:00 (vor 2467 Tagen) @ Martschu

Im Grunde genommen hast du ja nichts zu verlieren, sprich:; mehr als abgelehnt werden kannst du nicht.

Es ist wichtig, dass du zu deinen anderen Leiden versierte Fachärzte hast, die das ausreichend dokumentiert haben. Den Antrag für den GdB gibts online beim Versorgungsamt deiner Stadt/Kreis (Google), den füllst du aus, schickst ihn hin, den Rest erledigen die.

In meinem Fall hat es ein halbes Jahr gdauert, aber da der Bescheid komischerweise direkt nach meiner Nachfrage dann doch noch eingeflattert kam, denke ich, dass sie mich vergessen hatten ;)

Es zählt ohnehin nur das am schwersten wiegende Leiden. Wenn du jetzt - keine Ahnung- massive Rückenprobleme hättest und die mit 30 beziffert werden und deine Augenproblematik beispielsweise nur mit 20, fällt die Augenproblematik komplett raus. Die einzelnen Grade werden nicht addiert.

Mit den 20% auf einem Auge fällst du vermutlich noch unter dir funktionell Einäugigen. Ich habe für mein Sehproblem einen GdB von 20 anerkannt bekommen, eine andere Sache schlug mit 40 zu Buche, ergo hab ich jetzt einen GdB von 40.

Damit kann man nicht so wahnsinnig viel anfangen, aber für meine Jobsuche könnte es das Zünglein an der Waage sein, weil man auch mit GdB 30 und 40 u.U. Schwerbehinderten gleichgestellt werden kann. Also versuchs, viel Erfolg!

Gruß, Black

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