Augenerkrankung und Arbeit

Ralph452 @, Sonntag, 20. Mai 2018, 08:43 (vor 2139 Tagen) @ Susie

Hallo und guten Morgen Susie,

Ich würde an deiner Stelle auf jeden Fall einen Schwerbehindertenausweis beantragen , das Eine hat mit dem Anderen nichts zu tun, da du solch ein Ausweis auch für private Zwecke nutzen kannst.
Zwei Dinge noch , da ich selbst in der Situation war, es ist ein langer Weg bis du einen solchen Ausweis in den Händen hältst, es wird Monate, sogar Jahre dauern...
Das Zweite :ein Gespräch mit dem Arbeitgeber und dem Integrationsamt bedeutet nicht automatisch bei einer Behinderungsgrad = Kündigungsschutz.
Begründung Da du zum Zeitpunkt deiner Unterschrift auf dem Arbeitsvertrag zu 100 Prozent leistungsfähig warst und jetzt nicht mehr der Fall ist , muss dein Arbeitgeber handeln und eine weitere Person für die nicht vollbrachte Arbeit , die du nicht erbringen kannst einstellen , somit ist für den Arbeitgeber eine neue Situation. So wurde es mir von einem Mitarbeiter des Integrationsamtes in Saarbrücken erklärt.

Liebe Grüße aus Saarbrücken Ralph452


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