OCT Urteil und Begründung

KAtharina @, Camburg/Thüringen, Donnerstag, 04. Oktober 2018, 12:20 (vor 2021 Tagen)

OCT- Gerichtsurteil

Beantragt wurde die Kostenübernahme von 2 OCT Untersuchungen im Jahr auf Grund eines Makulaödem

Sozialgericht Saarbrücken
S 15 KR 231/16 vom 10.03.2017

Das Urteil bezieht sich auf folgendes Gesetz:
§2 Abs. 1a Satz 1 SGB V des 01.01.2012 eingeführten Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsstruktur in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV- Versorgungsstrukturgesetz – GKV-VStG v. 22.12.2011, BGBI I, S.2983) sieht vor, dass Versicherte mit einer lebensbedrohlichen oder regelmäßig tödlich Erkrankung oder mit einer zumindest wertungsmäßig vergleichbaren Erkrankung, für die allgemein anerkannte, dem medizinischen Standard entsprechende Leistung nicht zur Verfügung steht, auch eine von Absatz 1 Satz 3 abweichende Leistung beanspruchen können, wenn eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf Heilung der auf eine spürbar positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf besteht.

Das heißt in Kurzform, das Gesetzt lässt durchaus Ausnahmeregelungen zu, auch wenn Leistungen außerhalb des gesetzlichen Leistungskataloges liegen.
Regelung des § 2 Abs. 1a Satz 1 SGB des GKV-VStG.

Wahrscheinlich wird der Antrag als erstes Abgelehnt, bei einem Widerspruch wird der medizinische Dienst der KK zur Beurteilung herangezogen.

Nötig für die Prüfung sind folgende Unterlagen:
1. Befunde und Diagnosen der letzten 2 Jahre
2. Eine Beurteilung vom Augenarzt, welche vertraglich geregelten Leistungen bereits durchgeführt wurde sind, oder warum diese nicht möglich sind (Angio z.B.)
3. Die Begründung vom Arzt, warum ein OCT notwendig ist

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Liebe Grüße
Katharina


Ich bin diesen Weg gegangen, um Euch zu zeigen wie es geht…


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