Kuranspruch bei Netzhautablösung?

Annette 67 @, 63667 Nidda, Montag, 29. Oktober 2018, 21:13 (vor 1999 Tagen)

Hallo zusammen,
im Mai 2018 hatte auch ich (51 Jahre) eine Nezthautab-
lösung, danach ging es mir auch psychisch nicht gut.
Gibt es aufgrund dieser Erkrankung einen Kuranspruch?
Zu diesem Thema habe ich noch keine Informationen gefunden. Hat jemand Erfahrungen machen können?
Ãœber weitere Infos freue ich mich.:-)
viele Grüße

Annette

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Annette 67


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