Recht und Pflicht

Wolfram (DD), Dresden, Mittwoch, 01. Mai 2019, 17:40 (vor 1815 Tagen) @ Claudia49

Hallo Claudia,

"Wer darf eigentlich diesen Anstecker haben ?"

Ich würde da einfach die FeV antworten lassen:

"Wer sich infolge körperlicher oder geistiger Beeinträchtigungen nicht sicher im Verkehr bewegen kann..."

und

"...das Tragen von Abzeichen oder Kennzeichen, obliegt dem Verkehrsteilnehmer selbst..."

"Körperlich Behinderte können ihre Behinderung ... kenntlich machen." (FeV § 2 Abs. 1 u. 2)

Sicher gibt es da ggf. auch juristische Deutungen, aber da es sich lediglich um einen Hinweis handelt, denke ich, daß das jeder selbst entscheiden kann.

--
herzliche Grüße aus Dresden
Wolfram


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