Cerclage mit Silikonöl Tamponade bei ROP: Ja / Nein?

K.H. @, Dienstag, 04. Juni 2019, 17:00 (vor 1759 Tagen) @ aki-chan

Hallo !

Vorab möchte ich mein Bedauern für die schwierige Situation und die vielen Schicksalsschläge zum Ausdruck bringen. Leider kann sich niemand auf das für jeden notwendige Glück in seinem Leben verlassen und manche trifft es Schicksal besonders schwer.

Die Ursache für die Trübung der Linse in der Schwachsichtigkeit zu sehen, ist für mich neu. Damit wurde mir das noch nie begründet.

Ich habe keine Erfahrung mit der Retinopathia praematurorum muss ich bekennen, jedenfalls scheint die Erkrankung eine lebenslange Gefährdung für Netzhautablösungen darzustellen.

Eine Netzhautablösung als Folge einer Linsenoperation ist ein bekannter Risikofaktor, vermutlich speziell, wenn etwas bei der Operation schief läuft.

Jedenfalls verschlechterte sich die Situation auch nach meiner nicht ganz nach Plan verlaufenenen Operation, bei der gleichzeitig ein Linsentausch und eine Cerclage zur Behebung einer Netzhautablösung angelegt wurde. Vermutlich blieben mir deshalb die weiteren Eingriffe nicht erspart.

Ich hatte auf dem Auge eine starke Kurzsichtigkeit, das Auge war aber bereits zuvor als blind eingestuft, vermittelte mir jedoch ein größeres Gesichtsfeld als nach der Operation.

Im betreffenden Auge befindet sich noch immer eine Silikonöltamponade, die aus Sicherheitsbedenken nicht entfernt wird. Zusätzlich hat sich ein Nachstar gebildet, dessen Behandlung auch gewisse Risken birgt, weshalb mir auch von dessen Entfernung abgeraten wurde, obwohl man jetzt visuell mangels Einblick ins Auge keine Netzhautkontrollen mehr durchführen kann.

Ich bin etwas überrascht, dass die Ärzte so zuversichtlich sind und glauben, das Sehvermögen nach einer weitreichenden Ablösung in der Form erhalten zu können, speziell wenn die Fixierung mit schwerem Öl erfolgen soll und dann später nochmals ein Tausch gegen ein leichteres vorgesehen ist. Es wäre schön, wenn die Operation dieses Ergebnis erzielt.

Ich gehe davon aus, dass zwei Augenärzte unabhängig zu einer Operation geraten haben, andernfalls könnte eine zweite Meinung immer wertvoll sein. Doch scheint zumindest die Netzhautablösung schon mehrfach bestätigt zu sein, wodurch das Handeln wohl unvermeidbar ist.

Leider birgt eine unbehandelte Netzhautablösung auch eine Gefahr für das Auge, es ist zu erwarten, dass es gänzlich erblindet und dann häufiger einem, jedenfalls nach Information die ich erhalten hatte, unter Umständen auch schmerzhaften, Schrumpfungsprozess unterliegen könnte.

Es ist richtig, dass das Risiko auch auf dem zweiten Auge erhöht ist, wenn man bereits auf einem eine Netzhautablösung erlitten hat. Aber diese Gefahr besteht wohl im Fall einer Retinopathia praematurorum von vornherein.


Ich halte es zudem für sehr unwahrscheinlich, dass sich allein durch die Operation an einem Auge das Risiko am zweiten Auge verändert, womit ich das aus den Überlegungen ausklammern würde.

Ich sehe also eher keine Möglichkeit, die Operation zu vermeiden, obwohl die Umstände sehr unerfreulich sind.


Bei Operation mit schwerem Öl sind bezüglich der Vorgaben nach der Operation vermutlich die vergleichweise geringsten Einschränkungen zu erwarten, um den Erfolg der Netzhautfixierung nicht zu gefährden. Das ist bei Verwendung von Gas, das nur temporär wirkt, viel bedeutender.

Leider ist jedoch bei Verwendung von Öl die Gefahr im Hinblick auf ein Sekündarglaukom relativ groß.

Liebe Grüße und hoffentlich gibt es jetzt zumindest etwas Glück bei dem wohl unvermeidbaren Eingriff.

K.H.


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