Urteil Unfallversicherung: Netzhautablösung als Unfallfolge

K.H. @, Freitag, 07. Juni 2019, 13:31 (vor 1783 Tagen) @ Friedrich (NRW)

Hallo,

ich danke für den interessanten und meine Meinung bestätigenden Beitrag, zu dem mir nur noch einfällt, dass wohl vermutlich auch die Meldung der Vorerkrankung der Geburt als Mensch, der einer Alterung unterliegt, unterblieb.

Bemerkenswert ist in dem Zusammenhang aber auch, dass sich Gerichte zu so einem Urteil entschließen. Das gilt jedoch nur, wenn nicht konkret die explizite Frage nach Vorliegen eines grauen Stars vom Betroffenen verneint wurde. Das würde sie Sachlage selbstverständlich ändern.

MlG

K.H.


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