Urteil Unfallversicherung: Netzhautablösung als Unfallfolge
Hallo !
Ja, das mag ja sein. Es bestand jedoch eine Unfallversicherung und die Begründung lautete, er habe die Vorerkrankung nicht bekannt gegeben. Es ist uninteressant, ob das Risiko für die Netzhautablösung durch die Operation größer wurde oder nicht.
Hätte der Betroffene etwa der Unfallversicherung mitteilen müssen, dass er eine grauen Star bekommen hat ?
Andere Risken sind genetisch bedingt. Soll man dann etwa auch eine Gensequenzierung vornehmen lassen ?
Die Prämien hat die Versicherung gerne eingenommen.
Meine kritische Meinung bleibt unverändert.
Liebe Grüße
K.H.
gesamter Thread:
- Urteil Unfallversicherung: Netzhautablösung als Unfallfolge - Friedrich (NRW), 06.06.2019, 13:56
- Urteil Unfallversicherung: Netzhautablösung als Unfallfolge - K.H., 07.06.2019, 13:31
- Urteil Unfallversicherung: Netzhautablösung als Unfallfolge - rop, 07.06.2019, 13:37
- Urteil Unfallversicherung: Netzhautablösung als Unfallfolge - K.H., 07.06.2019, 13:51
- In dubio pro reo? - Wolfram (DD), 07.06.2019, 16:08
- In dubio pro reo? - K.H., 07.06.2019, 17:37
- Urteil Unfallversicherung: Netzhautablösung als Unfallfolge - rop, 07.06.2019, 13:37
- Urteil Unfallversicherung: Netzhautablösung als Unfallfolge - K.H., 07.06.2019, 13:31