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K.H. @, Samstag, 12. Oktober 2019, 15:52 (vor 1657 Tagen) @ Doro65

Hallo,

wenn jemand meint, es wäre unverantwortlich dem Wunsch des Patienten entsprechend zu handeln, zudem im Gegensatz zu anderslautenden Informationen, dann sollte man ihm klar machen, dass er dann auch persönlich die Verantwortung dafür tragen müsse, wenn etwas Unvorhersehbares, aber noch viel schlimmer, durch eine andere Form der Narkose Abwendbares, passiert.

Gleichzeitig kann man dann auch eine bedingte Einverständniserklärung vorlegen, in der dem Engriff zugestimmt wird, aber nur unter der Voraussetzung, dass einem auch die Wahl der Betäubung, wie behauptet, zugestanden wird. Wenn das abgelehnt wird, ist eine schriftliche Erklärung mit Begründung vorzulegen, weshalb man glaubt, anders handeln zu müssen. Es mag ja auch sein, dass es überzeugende Gründe gibt, die sollten dann aber auch belegt werden. (Studienergebnisse, Erfahrungen....)

Übrigens sollte man diejenige oder denjenigen auch fragen, wie die Entscheidung ausfiele, wenn sich das eigene Kind dagagen wehren würde und ob es dann noch immer der einzig akzeptable Weg wäre.

Mich regen solch heuchlerische Behauptungen auf, so muss ich sie leider interpretieren, weil sie, nach meinem Kenntnisstand jedenfalls, die eigentlichen Gründe nicht benennen. Gleichzeitig wird dann aber auch immer wieder betont, der Patient müsse selbstbestimmt entscheiden dürfen.

Ich wünsche viel Erfolg bei der Suche nach einem patientenfreundlicherem Team, das kompetent mit Argumenten überzeugt oder eben auch Versprechen tatsächlich einlöst.

Mit lieben Grüßen
K.H.


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