Verordnung Kantenfilter

Ulrike, Dienstag, 15. Mai 2007, 12:34 (vor 6198 Tagen)

Nur so zur Info,
hab von meinem AA die Auskunft erhalten, daß er Kantenfilter nur dann verschreiben kann, wenn nur noch 30 % Sehkraft auf dem besseren Auge vorhanden ist. Ansonsten werden keine Kantenfiltergläser verschrieben, auch nicht von der KK übernommen, egal um welche Augenerkrankung es sich handeln würde. Ich könnte mich ja mal bei meiner KK erkundigen. (Sehe auf einem Auge 50 %, auf dem anderen null %) Finde ich deshalb nicht so "witzig".
Hab mir übrigens eine Brille beim Optiker machen lassen (alle KGläser durchgetestet), kostet locker 340 Euro!!!! Das Sehen bei Sonne mit dieser Kantenfilterbrille ist aber super.
Lieben Gruß an alle hier im Forum, lese ja immer fleißig mit und Dank an Euch für den Tipp, daß es diese Kantenfilter überhaupt gibt, sonst hätte ich es ja nicht einmal gewußt.
Ulrike



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