Und was soll man dazu sagen?

Ulrike, Dienstag, 29. Mai 2007, 10:47 (vor 6184 Tagen)

Keine Probleme mit den Augen, dann ab 38 Jahre beginnende Altersweitsichtigkeit (2,75), 100 % Sehkraft auf beiden Augen, dann plötzlich Netzhautablösungen ohne Grunderkrankungen, normale OP’s – nur Cerclage. Resultat heute, 15 Monate nach der letzten OP : rechtes Auge ohne Sehkraft, linkes Auge 50 %, - wenn es denn dann hoffentlich so bleibt.
Dann noch mein neuestes „Aha-Erlebnis“ zum Besten:
Zufälliges Telefonat mit meiner KK, wollte nur ’ne Auskunft, aber zu meiner Überraschung erläuterte man mir, daß eine“funktionelle Einäugigkeit“ vorhanden sei. Bedeutet: ein Auge nur bis 20 % Sehkraft, wieviel Sehkraft das andere Auge hat sei unerheblich. Bin aus allen Wolken gefallen, weil ich davon vorher noch nichts gehört hatte. In diesem Fall hätte ich aber einen Anspruch auf einen Zuschuß zu den Gläsern. Hab die Unterlagen, Verordnungen und Quittungen von bislang 3 Brillen zur KK geschickt und pro Brille 25,00 Euro für Gläser als Zuschuß erhalten. Für eine Kantenfilterbrille solle ich einen Kostenvoranschlag und eine Verordnung vom AA einreichen. Dabei wollte mein AA mir bislang gar keine Verordnung für Kantenfilter ausstellen. Das hat er erst gemacht als ich ihm die Aussage der Krankenkasse mitgeteilt habe.
Ist zwar ein Tropfen auf dem heißen Stein, aber immerhin ............. !
So ist es geschehen.
Manchmal glaube ich ja selber nicht ............... !
Lieben Gruß an alle


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