Behindertengrad bei einseitiger Erblindung?

Caro, Donnerstag, 03. Februar 2005, 10:37 (vor 6994 Tagen)

Hallo
Ich bin sehr froh, dieses Forum gefunden zu haben, bin noch ein Neuling unter den Netzhautabgelösten.
Ich bin 22 Jahre alt. Mir hat an Silvester jemand einen Feuerwerkskörper ins linke Auge geworfen. Die Prellung des Augapfels hat zu einer massiven Netzhautablösung mit Riss am gelben Fleck geführt. Nach der ersten OP (Gaseinfüllung) konnte ich noch ca. 10-20 % auf dem Auge sehen, seit der zweiten OP (Silikon und lasern) sehe ich überhaupt nichts mehr links. In der dritten OP soll mir wahrscheinlich die Linse entfernt werden, weil die und der Zilliarkörper vermutlich durch den Unfall auch geschädigt sind und deswegen das Silikonöl in die Vorderkammer durchgesickert ist. Ich habe nun einige Fragen und würde mich freuen, wenn jemand was weiß.
- Gibt es unter euch noch jemanden, der durch einen Unfall auf einem Auge erblindet ist>
- welcher Behindertengrad liegt bei einseitiger Erblindung vor>
- wird man mit einer solchen Behinderung bei der Berufssuche benachteiligt>
- gibt es eine Art Rente oder ähnliches, die man beantragen kann>
- gibt es eine Seite im Netz oder Bücher, die Richtlinien für ein Leben mit solch einem kranken Auge liefern>
- weiß jemand etwas über Schrumpfungsprozesse infolge von Unfällen mit Netzhautablösung>

Ich wäre wirklich dankbar, wenn jemand eine oder mehrere Fragen beantworten kann. Die besten Wünsche für jeden von euch! Caro

Re: Behindertengrad bei einseitiger Erblindung?

KAtharina, Donnerstag, 03. Februar 2005, 15:30 (vor 6994 Tagen) @ Caro

Hallo Caro.
Du kannst und solltest auf alle Fälle versuchen beim zuständigen Versorgungsamt einen Schwerbehindertenasuweis zu beantragen. Wegen dem Grad der Behinderung und der Feststellung usw. schreib mir doch mal persönlich eine Mail, ich kann Dir da gerne auch Unterlagen per Post zuschicken. Mit Rentenanspruch sieht es schlecht aus, es sei denn Du hast schon 3 Jahre in den letzten 5 Jahren gearbeitet. ICh hab das Pech, das ich studiert habe, und somit habe ich keinenh Anspruch. Auch nett. Melde Dich mal, zumindest bei den Sachen kann ich Dich unterstützen. Mailadresse auf der Homepage.
Liebe Grüße und gute Besserung
KAtharina

Re: Behindertengrad bei einseitiger Erblindung?

ittdiös, Donnerstag, 03. Februar 2005, 18:18 (vor 6994 Tagen) @ Caro

Hallo, Caro,
dein Jahr hat ja ziemlich schlimm angefangen.
ich wünsche dir, dass du mit der neuen Situation einigermaßen klar kommst.

Als ich auf dem rechten Auge erblindete (1982) hat mir das Versorgungsamt damals 30 & Erwerbsminderung zugsprochen. SEither habe ich einen Steuerfreitbetrag von 600 Euro.
Zwar bin ich nicht durch einen Unfall erblindet, aber man sagte mir damals, dass das blinde Auge schrumpfen würde und es müsste dann entfernt werden. Got sei Dank ist aber bis heute nichts passiert. Das Auge ist zwar ein bisschen kleiner als das linke, aber sonst nichts.
Ich drücke dir die Daumen, dass du an der Stelle Glück hast.
Ursula

Re: Behindertengrad bei einseitiger Erblindung?

Annette, Donnerstag, 03. Februar 2005, 21:46 (vor 6994 Tagen) @ Caro

Hallo Caro,

Ich habe wegen einer anderen Sache eine Schwerbehinderung und beantrage gerade einen Ausweis. Ich meine, dass eine Erwerbsunfähigkeit vorliegt, wenn eine Arbeitsunfähigkeit von unter 3 h täglich vorliegt. Was darüber liegt gilt als Erwerbsminderung. Mit einem Schwerbehindertenausweis gibt es im Arbeitsleben Begünstigungen, wie Steuerfreibeträge, erhöhten Urlaubsanspruch und Schutz vor Mehrarbeit. Auch gibt es eine Klausel nach der Schwerbehinderte bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt werden sollen. Ob das de Fakto auch so geschieht ,weiss ich nicht. Rentenanspruche haben zunächst nichts mit dem Grad der Behinderung zu tun, sondern hier wird seperat in einem anderen Antrag festgestellt, ob eine Erwerbsminderung oder Erwerbsunfähigkeit vorliegt. Von Schwerbehinderten Betroffenen höre ich auch manchmal, dass eine Angabe der Behinderung bei der Einstellung nachteilig sein kann. Infos gibt es z.B. hier:
http://www.rechtspraxis.de/ausweis.html. Zu Deinen anderen Fragen weiß ich leider nichts.

Alles Gute für Dich.

Annette

Erwerbsminderung und Rente und AA

KAtharina, Freitag, 04. Februar 2005, 11:54 (vor 6993 Tagen) @ Annette

Das mit der Erwerbsunfähigkeit unter 3 h am Tag arbeiten, also = 15 h die Woche oder drunter stimmt. Aber es reicht ja auch schon eine teilweise Erwerbsminderung. Mal sollte sich genau überlegen ob man es wirklich auf Volle Erwerbsunfähigkeit anlegt, das kann auch nach hinten losgehen. Ich spreche da aus eigener Erfahrung. Die Freunde von AA sind da so kooperativ, das ich Arbeitslosenbeiträge zahle, aber im Fall der Arbeitslosigkeit keinen Abspruch habe, da ja voll Erwerbsgemindert und somit auf dem 1. Arbeitsmarkt nicht mehr vermittelbar. Tolle Sache. Ich hatte gedacht, rententechnisch nützt es mir etwas.... Also steht mir jetzt eine Vollrente wegen voller Erwerbsminderung zu, da ich aber studiert habe, habe ich nicht lange genug eingezahlt und erfülle die rechtlichen Voraussetzungen der BFA nicht. Also keine Rente. Dafür aber ein haufen Gutachten bis zum Brechreiz, Behördengerenne und Anträge. Vielen Dank lieber Staat, das war es dann für mich.
Also wenn Ihr da Fragen habt, und sowas vorhabt, fragt vorher mich, ich hab da einige wetvolle Tips.
Liebe Grüße
KAtharina

Re: Behindertengrad bei einseitiger Erblindung?

Melanie, Sonntag, 13. Februar 2005, 16:19 (vor 6984 Tagen) @ Caro

Hallo!
Ich bin auch durch einen Unfall auf meinem rechten Auge fast blind(10%).Mir hat jemand einen stein ins Gesicht geworfen und seit dem habe ich eine narbe auf der netzhaut die mich am sehen hindert.hinzu kommt das ich auf dem linken Auge von geburt an einen sehfehler habe(30%).Seit dem Unfall muss ich also eine
Brille tragen.
Hier nun einiges zu deinen fragen!
Mein Behinderungsgrad beträgt 40% und ich bekomme eine Unfallrente.Außerdem habe ich den "steinwerfer" verklagt und Schmerzensgeld bekommen.
Ich war damals auch erst 21 jahre alt und mein Baby gerade geboren aber ich komme eigentlich ganz gut damit zurecht.Mir wurde gesagt das man an der Netzhaut nichts machen kann um meine Sehstärke zu verbessern!
So ich hoffe ich konnte dir ein wenig weiter helfen!
Melanie

Re: Behindertengrad bei einseitiger Erblindung?

Hiltrud Großmann, Mittwoch, 21. Dezember 2005, 15:58 (vor 6673 Tagen) @ Caro

Hallo Caro,
bin heute gerade auf das forum gestoßen. Ich habe durch einen Verkehrsunfall im Mai 2004 mein Augenlicht rechts verloren. Der Airbag hat mich übel getroffen und das Auge sozusagen in den Kopf gedrückt, das heisst, es ist innen aufgeplatzt und fast alles halt hinten rausgedrückt worden. ich hatte insofern Glück, dass ich in die Uniklinik Lübeck gekommen bin und mir die Ärzte das linke Augenlicht retten konnten und das rechte Auge halt recht gut zusammengeflickt haben. Ich trage jetzt eine Brille, die das ganze recht gut verdeckt. Vom Amt für Versorgung und Soziales bekam ich 30 % Behinderung anerkannt. Allerdings klage ich im Moment, da ich psychisch ziemliche Probleme habe damit zurecht zu kommen. Was daraus wird, weiss ich nicht. Auch mir sagt man, dass das Auge evtl. schrumpfen wird und ich es verlieren klann. Trotz des permanenten zu niedrigen Augendruck hoffe ich natürlich es zu behalten, auch wenn es blind ist.
Ich denke, im Februar wusstest du noch gar nicht so richtig, was es bedeutet ein Auge zu verlieren. Ich hoffe trotzdem, dass es dir gut geht und dir die Ärzte helfen können.
Liebe Grüße
Hiltrud

Re: Behindertengrad bei einseitiger Erblindung?

Ursula (NRW), Mittwoch, 21. Dezember 2005, 17:56 (vor 6673 Tagen) @ Hiltrud Großmann

Hallo, Hiltrud,

trotz des Unfalls und dem Verlust des Augenlichts wünsche ich dir,
dass du dich seelisch wieder fängst. Gib dir Zeit dafür, es dauert lange.
Und ich glaube, der Verlust wird dich dein ganzes Leben begleiten und auch weh tun. Du wirst aber immer besser damit umgehen und leben können.
Vor 23 Jahren habe ich auch mein rechtes Augenlicht durch NHA verloren, damals sagten die Ärzte mir, dass es schrumpfen würde und es entfernt werden müsste. Es ist ein bisschen kleiner geworden, aber es hält sich. Du siehst, es kann auch gut gehen.
Alles Liebe für dich.
Ursula

Re: Behindertengrad bei einseitiger Erblindung?

Angelika (Bayern), Donnerstag, 22. Dezember 2005, 06:04 (vor 6672 Tagen) @ Ursula (NRW)

Hallo Hiltrud,
mit den 30% hat dich das versorgungsamt schon richtig "bewertet". allerdings beziehen sich diese 30% lediglich auf die einäugigkeit. wenn noch andere erkrankungen des auges, oder wie du selbst angibst, der psyche, dazukommen, müssen diese erkrankungen separat berücksichtigung finden. was letztendlich berücksichtigt wurde steht im bescheid des versorgungsamtes.
ich selbst bin seit geburt "einäugig", weil sich bei mir der sehnerv nicht ausgebildet hat. bis auf die tatsache, daß ich millimetergenaue feinarbeiten nicht ausführen konnte und jedes auto erst mal an jeder ecke eingedellt habe, hatte ich in meinem leben keine schwierigkeiten. du siehst also, es läßt sich gut leben :-)
ein frohes weihnachtsfest
Angelika

Re: Behindertengrad bei einseitiger Erblindung?

Kruemel (Uta), Donnerstag, 22. Dezember 2005, 19:50 (vor 6672 Tagen) @ Hiltrud Großmann

In den Bestimmungen des Versorgungsamtes steht, dass eine Erblindung an einem Auge keine 50 Prozent GdB ausmachen. Nur wenn am anderen Auge auch eine schwere Schädigung vorliegt kann es einen höheren GdB geben. Wenn ich es richtig mitgekriegt habe, ist eine Erblindung auf einem Auge ohne andere Erkrankungen nur 20 Prozent GdB. Also nicht mal eine Gleichstellung. Denn die gilt auch erst ab einem GdB von 30.

Re: Behindertengrad bei einseitiger Erblindung?

Angelika (Bayern), Sonntag, 25. Dezember 2005, 11:51 (vor 6669 Tagen) @ Kruemel (Uta)

http://www.bmgs.bund.de/cln_041/nn_600122/DE/Publikationen/Behinderte-Menschen/behinderte-menschen-node,param=.html__nnn=true

unter diesem link gibt es unter der Nr. K 710 die Broschüre "Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit". Die Broschüre kann als PDF-Datei heruntergeladen werden oder gegen einen Unkostenbeitrag in Schriftform angefordert werden. Dort findet ihr alle Infos rund um die Einstufung von Behinderungen.
ein frohes Weihnachtsfest
Angelika

RSS-Feed dieser Diskussion
powered by my little forum