Versorgungsamt

Michael, Montag, 13. Februar 2006, 10:06 (vor 6649 Tagen)

Hallo, ich will einen Antrag beim Versorgungsamt wg. der NHA stellen, Sehvermögen unter 1%. Bringt es etwas, wenn man eine zusätzliche Kurzsichtigkeit (-10,5 Dioptrien) am gesunden Auge angibt> Hat einer von euch schon damit Erfahrungen gemacht> Grüße Michael


Re: Versorgungsamt

Elke (NRW), Montag, 13. Februar 2006, 16:18 (vor 6649 Tagen) @ Michael


Als Antwort auf: Versorgungsamt von Michael am 13. Februar 2006 10:06:57:


Hallo Michael,
Stell den Antrag unter Angabe der Diagnose. Die Leute dort werden sich eh alle relevanten Berichte von deinem AA bzw. anderen Ärzten holen. Ich habe vor zwei Jahren einen Antrag wegen meiner Bandscheibenprobleme gestellt ( hatte eine Operation wegen geplatzter Bandscheibe ) und auch alle anderen Erkrankungen angegeben.
Zuerst wurde mein Antrag abgelehnt, daraufhin habe ich Widerspruch eingelegt. Dann bekam ich einen GdB von 10 bewilligt, daraufhin habe ich Widerspruch eingelegt, dann wurd ein GdB von 20 bewilligt und ich habe Widerspruch eingelegt, der wurde abgewiesen. Daraufhin habe ich geklagt und bekam 30%.

Jetzt habe ich vor einigen Wochen einen Verschlimmerungsantrag wegen der NHA gestellt und bekam Freitag die Ablehnung.
Wie du dir sicher denken kannst ging mit der Heutigen Post der Widerspruch raus.
Man braucht wirklich einen langen Atem, jede Menge Nerven und u.U. eine gute Rechtschutzversicherung, um wirklich sein Recht zu bekommen.
Ich wünsche dir ganz viel Glück dazu.
Herzliche Grüße
Elke


Re: Versorgungsamt

KAtharina (Thür), Montag, 13. Februar 2006, 16:52 (vor 6649 Tagen) @ Elke (NRW)


Als Antwort auf: Re: Versorgungsamt von Elke (NRW) am 13. Februar 2006 16:18:15:


Hallo Michael!
Versuchen würde ich es auf alle Fälle. Wichtig ist, dass Du alle Krankheiten angibst, unter denne Du leidest, seien es Plattfüße oder Allergien, Asthma usw.
LG Katharina


Re: Versorgungsamt

Angelika (Bayern), Dienstag, 14. Februar 2006, 07:35 (vor 6649 Tagen) @ Michael


Als Antwort auf: Versorgungsamt von Michael am 13. Februar 2006 10:06:57:


Hallo Michael,
bei der Beantragung der Anerkennung des GdB ist nicht maßgebend, wieviel dpt. du hast, sondern wieviel % du mit der bestmöglichen Korrektur siehst. Wenn du also mit Brille auf dem gesunden Auge auf 100% kommst und auf dem anderen Auge nur 1% erreichst, entspricht das einem GdB von 30%. Andere Behinderungen sind hinzuzurechnen. Berechnet wird der Gesamt-GdB ungefähr wie folgt: als erstes die Behinderung, die die höchste %-Zahl erreicht, als zweites die Behinderung mit der nächstgeringeren Zahl, wobei diese dann ungefähr zur Hälfte angerechnet wird. Hast Du also wegen Deiner Augen einen GdB von 30% und für die Bandscheiben in der Halswirbelsäule noch mal 20, dann werden diese letzteren 20 mit 10% angerechnet. Es ergibt sich also ein GdB von 40%. Das ist allerdings nur ein grober Anhaltspunkt für die Arbeitsweise des Versorgungsamtes. Ausschlaggebend ist immer die Einschränkung gegenüber einem Gesunden im gleichen Alter.
Liebe Grüße
Angelika

www.sehbehinderung-bayern.de


Re: Versorgungsamt

Michael, Dienstag, 14. Februar 2006, 12:04 (vor 6648 Tagen) @ Angelika (Bayern)


Als Antwort auf: Re: Versorgungsamt von Angelika (Bayern) am 14. Februar 2006 07:35:39:


Hallo Angelika, dir und allen anderen vielen Dank für die Infos. Ich werde jetzt einfach mal den Antrag ans Versorgungsamt schicken und abwarten, was dabei rauskommt. Viele Grüße Michael


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