Netzhautablösung und Katarakt

timo, Mittwoch, 27. Juli 2016, 20:09 (vor 2829 Tagen)

Hallo und guten Abend,
mein Sohn (22) ist ein ehem. Frühchen und stark geistigbehindert.
Es hat mit drei Wochen eine Netzhautablösung an beiden Augen gehabt. Das linke Auge ist leider nicht mehr funktionsfähig, das rechte konnte durch Laserbehandlung gerettet werden.
Jetzt hat sich auf dem rechten Auge ein grauer Star gebildet.
Haben jetzt natürlich größte Angst, das durch die OP das sehende Auge auch noch beschädigt wird.
Weiteres Problem: Timo spricht nicht, läßt keine Untersuchungen zu und der Verband nach OP ist auch problematisch.
Kann mir jemand etwas dazu sagen.
Wir kommen aus Niedersachsen, vielleicht kann mir jemand eine KLinik empfehlen.
LG

Netzhautablösung und Katarakt

rop @, Mittwoch, 27. Juli 2016, 21:00 (vor 2829 Tagen) @ timo

Hallo Timos Mama,
herzlich Willkommen im Forum!

Ein Katarakt muss operiert werden, da die Linse immer trüber wird, immer steifer, dicker, das Sehen noch schlechter. Außerdem würde durch die steife Linse ein Glaukom drohen.
Angesichts der Umstände gibt es sicher eine OP in
Vollnarkose in einer Klinik. Du kannst zur Betreuung bestimmt mit in die Klinik kommen und die Schwestern entlasten.

Wenn ich mich recht erinnere, ist der Verband nur kurz drauf. Vielleicht ab der OP über Nacht bis zum nächsten Morgen. Dein Sohn würde natürlich schockiert sein, was ist mit mir, seh gar nix mehr, er würde krampfen oder schreien oder sonstwas. Wo bin ich, was soll das?

Wie die Nachbetreuung nach der OP am behutsamsten geht, wie man deinem Sohn das beibringt, dass alles ok ist und er keine Panik machen braucht, musst du mit den Ärzten besprechen. Vielleicht gibt's ne Runde Beruhigungsmittel, keine Ahnung, wie die das handhaben.

lg rop (=retinopathy of prematurity)

Netzhautablösung und Katarakt

CEHDD @, Mittwoch, 27. Juli 2016, 21:01 (vor 2829 Tagen) @ timo

Hallo Timo,

bei uns werden in der Uniklinik auch Behinderte operiert, allerdings unter Vollnarkose. Eine örtliche Betäubung erfordert ein hohes Mitwirken und das ist in diesen Fällen nicht gegeben.

Die Eltern bzw. Bezugspersonen können mit untergebracht werden als Begleitpersonen - entsprechende Verordnungen vorausgesetzt bzw. als Selbstzahler.

Die Augenabdeckung ist nur relativ kurzzeitig nötig. Ich weiß nicht ob darauf verzichtet werden kann. Ich habe schon die Varianten erlebt, dass eine durchsichtige Klappe verwendet wurde. Sie hat das Auge genügend geschützt und der Panik vorgebeugt "im Dunkeln" zu sein.

Ich drücke Euch die Daumen.

CEHDD

Netzhautablösung und Katarakt

timo, Mittwoch, 27. Juli 2016, 21:35 (vor 2829 Tagen) @ CEHDD

Hallo,
ja ,klar werde ich mit gehen.
Vollnarkose ist auch klar, brauchten sie sogar für die bisherigen Kontrolluntersuchungen.
LG

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