Kostenübernahme Kontaktlinse abgelehnt

KAtharina @, Camburg/Thüringen, Donnerstag, 16. Februar 2017, 09:59 (vor 2624 Tagen)

Nach 9 Monaten und mehreren Widersprüchen bei der TK sieht es wohl so aus, dass die Kosten für die formstabile Linse nicht übernommen werden.
Die erste Ablehnung erfolgte mit der Begründung der funktionellen Einäugigkeit, heißt Visus unter 20 Prozent.
Nach dem ich nachweisen konnte, dass ich mit dem linken Auge noch 20 Prozent sehe kam lapidar die Ablehnung mit der Begründung, keine Kassenleistung nach Paragraph 12 Punkt 1.
Herzlichen Dank an die TK!

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Liebe Grüße
Katharina


Ich bin diesen Weg gegangen, um Euch zu zeigen wie es geht…

Kostenübernahme Kontaktlinse abgelehnt

Ralph452 @, Donnerstag, 16. Februar 2017, 13:06 (vor 2624 Tagen) @ KAtharina

Hallo KAtharina,

Ich dachte immer die DAK wäre unverschämt, das scheint dann ein allgegenwärtiges Problem der KK zu sein .
Ich möchte dich hiermit ermutigen, ziehe alle Register und klage vorm Sozialgericht, da du mit , wie hier alle diese Krankheit bis zu ihrem Lebensende haben, somit ist dies keine einmalige Kostensache.
In meinem Falle hat das Sozialgericht vorgestern mir einen Vergleich vorgeschlagen, das heisst es werden 2 OCT s per anno übernommen, alledings hat die DAK noch nicht darauf geantwortet....bin gespannt.

In der Hoffnung , das du die Muse findest zu klagen wünsche ich dir viel Kraft und möchte mich nochmals in aller Form für die Leistung in Sachen Forum bedanken

Gruß Ralph452 aus Saarbrücken

P.S werde weiter über den Fall Mayer gegen DAK berichten

Kostenübernahme Kontaktlinse abgelehnt

Black @, Kreis Groß-Gerau, Donnerstag, 16. Februar 2017, 15:16 (vor 2624 Tagen) @ KAtharina

Das ist seltsam. Ich bin ebenfalls bei der TK und bekomme seit mehreren Jahren eine teilweise Kostenübernahme aus genau diesem Grund. Sprich: Ich bin auch funktionell einäugig. Mit der Kostenübernahme gab es nie Probleme. Hast Du denn ein Kassenrezept eingereicht?

Gruß, Black

Kostenübernahme Kontaktlinse abgelehnt

KAtharina @, Camburg/Thüringen, Donnerstag, 16. Februar 2017, 17:13 (vor 2624 Tagen) @ Black

Der erste Versuch wurde ja abgelehnt mit der Begründung der funktionellen Einäugigkeit.

Mir wurde lediglich die kostenübernahme einer Schutzbrille für das rechte Auge angeboten.

Um nachzuweisen dass ich (nach tagesform zumindest zentral) noch 20 % sehe habe ich eine Verordnung vom Augenarzt eingereicht.
Daraufhin wurde angelehnt da keine Kassenleistung nach Paragraph dings, siehe Eintrag oben.

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Liebe Grüße
Katharina


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Kostenübernahme Kontaktlinse abgelehnt

Black @, Kreis Groß-Gerau, Donnerstag, 16. Februar 2017, 17:58 (vor 2624 Tagen) @ KAtharina

Ich versteh das nicht ganz. Gerade (!) die funktionelle Einäugigkeit ist doch nach dem SGB eine definitive Voraussetzung zur Teilkostenübernahme? Nochmal die Frage: hast du damals ein Kassenrezept eingereicht oder ein Privatrezept? Aus welchem Gesetzbuch ist der Paragraph? Wenn SGB, welches?

Gruß, Black

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