Verordnung Kantenfilter

Ulrike, Dienstag, 15. Mai 2007, 12:34 (vor 6198 Tagen)

Nur so zur Info,
hab von meinem AA die Auskunft erhalten, daß er Kantenfilter nur dann verschreiben kann, wenn nur noch 30 % Sehkraft auf dem besseren Auge vorhanden ist. Ansonsten werden keine Kantenfiltergläser verschrieben, auch nicht von der KK übernommen, egal um welche Augenerkrankung es sich handeln würde. Ich könnte mich ja mal bei meiner KK erkundigen. (Sehe auf einem Auge 50 %, auf dem anderen null %) Finde ich deshalb nicht so "witzig".
Hab mir übrigens eine Brille beim Optiker machen lassen (alle KGläser durchgetestet), kostet locker 340 Euro!!!! Das Sehen bei Sonne mit dieser Kantenfilterbrille ist aber super.
Lieben Gruß an alle hier im Forum, lese ja immer fleißig mit und Dank an Euch für den Tipp, daß es diese Kantenfilter überhaupt gibt, sonst hätte ich es ja nicht einmal gewußt.
Ulrike


Re: Verordnung Kantenfilter

Wolfram (DD), Dienstag, 15. Mai 2007, 14:23 (vor 6198 Tagen) @ Ulrike


Als Antwort auf: Verordnung Kantenfilter von Ulrike am 15. Mai 2007 12:34:47:


Hallo Ulrike,
Das scheint ja wieder mal Auslegungssache zu sein> Da gibt es sog. "Hilfsmittel-Richtlinien" und dort den Abschnitt E: Sehhilfen - wann Kantenfiltergläser verordnungsfähig sind, und wann nicht
(zumindest mein AA hat Unrecht; nach diesen Richtlinien wären sie bei mir THEORETISCH :o)) verordnungsfähig.

Und hier - das dürfte zumindest alle Netzis mit Silikonölfüllung im Auge betreffen - wären Kantenfiltergläser verordnungsfähig!! Denn m.A.n. sind Iridektomien ja "künstliche" Iriskolobome (und da steht ausdrücklich "verordnungsfähig". (ja, theoretisch ;o)

Hilft Dir, liebe Ulrike aber im Moment vermutlich nicht weiter; in Deinem Falle hat Dein AA wohl recht und kann (oder darf) nicht verordnen.
Herzliche Grüße
Wolfram

Re: Verordnung Kantenfilter

rop, Mittwoch, 16. Mai 2007, 08:35 (vor 6197 Tagen) @ Ulrike


Als Antwort auf: Verordnung Kantenfilter von Ulrike am 15. Mai 2007 12:34:47:


Hi Ulrike,
so ein Quaaaaaark! Mein Visus ist besser, mein Kantenfilter wurde verordnet und von der Kasse übernommen (Bifokalgläser). Weil's sch.... aussah, habe ich Gleitsicht genommen und die Differenz selbst getragen, gleich 240 Euro.
Soll das Auge in der Mitte erst noch weiter geschädigt werden, bis der Visus runtergeht.... vielleicht kannst du mal in der rehadat anfragen, Hilfsmittelverzeichnis... ob die Verordnung / Kostenübernahme an einen Visus gebunden ist. Oder Fachgruppenleiter deiner Krankenkasse, weil die Sache in der Fachgruppe der KK diskutiert wird mit dem Kosetnvoranschlag des Optikers und der Verordnung des Arztes und dann als OK an dich zurück geht.

lg rop


Re: Verordnung Kantenfilter

Wolfram (DD), Mittwoch, 16. Mai 2007, 09:03 (vor 6197 Tagen) @ rop


Als Antwort auf: Re: Verordnung Kantenfilter von rop am 16. Mai 2007 08:35:15:


Hallo Rop,
So weit ich mich erinnere, betrifft DEIN Augenbefund aber die in den "Richtlinein..." aufgezählten Verordnungsmöglichkeiten!!!
Bei Ulrike ist das nicht so!
Klar - probieren würde ich es über die KK auch.
LG Wolfram


Re: Verordnung Kantenfilter

rop, Mittwoch, 16. Mai 2007, 19:09 (vor 6197 Tagen) @ Wolfram (DD)


Als Antwort auf: Re: Verordnung Kantenfilter von Wolfram (DD) am 16. Mai 2007 09:03:51:


Hi Wolfram,
so isses, die Schnittmenge zwischen ROP und RP ist klein...
lg rop


Re: Verordnung Kantenfilter

Wolfram (DD), Mittwoch, 16. Mai 2007, 19:20 (vor 6197 Tagen) @ rop


Als Antwort auf: Re: Verordnung Kantenfilter von rop am 16. Mai 2007 19:09:37:


Guten Abend, Rop,
Ja!
Ich hatte als Kind mal einen Nachbarn, der immer sagte: "ich bin dankbar für das, was ich NICHT habe"
Heute begreife ich diesen Spruch so völlig anders...
Als Lebensweisheit.
(Mein ehemaliger Nachbar ist übrigens voriges Jahr mit 94 Jahren verstorben.)
LG Wolfram

P.S. auch wenn Du mich vielleicht hauen wirst; `Rop´ ist so anonym - Du hast doch sicher einen Vornamen...


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