Autofahren

Ute(M), Montag, 10. Dezember 2007, 20:42 (vor 5994 Tagen)

Hallo zusammen,
und schon wieder ist bei mir eine Frage aufgetaucht, vielleicht kann mir da jemand weiterhelfen.
Seit Februar 07 ist die Sehleistung auf dem rechten Auge bei ca. 5-10%. Das linke Auge hat volle Sehleistung von 100 %.
Damals hatte man mir gesagt, daß ich ein halbes Jahr kein Auto fahren darf, da man so lange braucht, um sich an das anders sehen zu gewöhnen. Nun bin ich seit Februar nicht mehr Auto gefahren, einfach weil die Sicht des rechten Auges sehr schlecht war und auch das Gesichtsfeld rechts etwas eingeschränkt war. (Ich habe das Auto zweimal in die Tiefgarage gefahren und mußte furchtbar aufpassen, daß ich das Tor rechts nicht mitnehme.)
Heute im KH, als mir der OA eröffnete, daß auf dem Auge nur mehr maximal 20 - 30 % Sehkraft erreicht werden können, fragte ich ihn, wie das nun mit dem Autofahren sei, wann ich das denn wieder könnte. Er meinte daraufhin, daß ich schon längst wieder fahren dürfte, da die Verschlechterung ja schon im Februar eingetreten ist.
Ob das nun o.k. ist oder nicht, ich bin heute dann ein kurzes Stück zum Einkaufen gefahren, mein Mann saß nebendran. Und es ging erstaunlich gut. Obwohl die Sehfähigkeit rechts ja stark eingeschränkt ist. Man muß zwar anders schauen, gerade beim rechts abbiegen usw. aber ich habe mich sicher gefühlt.
Nun meine Frage. Darf ich das überhaupt. So nach der Verschlechterung einfach wieder fahren. Oder muß ich da erst irgendwelche Tests machen, das ganze in den Führerschein eintragen lassen etc...
Vielleicht kann mir da jemand weiterhelfen.
Schönen Abend und Gruß
Ute


Re: Autofahren

Carolin (EF), Montag, 10. Dezember 2007, 21:54 (vor 5994 Tagen) @ Ute(M)


Als Antwort auf: Autofahren von Ute(M) am 10. Dezember 2007 20:42:14:


Hallo Ute,

nach Aussage meiner Klinikärzte gibt es ein Gesetz wonach du nach einem Vierteljahr wieder fahren darfst( bei deinen Werten).
Ich hatte ja im Nov. 06 die erste Op und dann mehrere; in 02/07 die Vorletzte. Ich dachte die Frist beginnt dann jedesmal neu, aber der AA meinte es würde von der ersten OP an gerechnet.
Ich mußte dann auch beruflich ab März wieder fahren, aber immer schön piano und wenn möglich fahre ich im Dunkeln nur Kurzstrecken.
Grüße
Carolin (EF)


Re: Autofahren

Angelika (Bayern), Montag, 10. Dezember 2007, 21:58 (vor 5994 Tagen) @ Ute(M)


Als Antwort auf: Autofahren von Ute(M) am 10. Dezember 2007 20:42:14:


Hallo Ute,
kurz und schmerzlos: ja, Du darfst mit den von Dir angegebenen Werten autofahren.
Aus eigener Erfahrung (ich bin seit Geburt einäugig und 20 Jahre gefahren)kann ich Dir nur raten, auf einen rechten Außenspiegel zu bestehen. Außerdem nimmst Du besser erst mal ein "altes Modell". Ich hab immer erst jede Ecke einmal vorsichtig "angetitscht", bis ich die Abmessungen "drin" hatte. Und Vorsicht, wenn Du hinter Anderen herfährst, Du wirst die Abstände nicht abschätzen können, also erst mal lieber größeren Abstand halten.
Wenn Du magst, können wir auch gern telefonieren.
Liebe Grüße
Angelika

www.sehbehinderung-bayern.de


Re: Autofahren

KAtharina, Dienstag, 11. Dezember 2007, 09:04 (vor 5994 Tagen) @ Ute(M)


Als Antwort auf: Autofahren von Ute(M) am 10. Dezember 2007 20:42:14:


Liebe Ute,
zu deinen andeern Fragen gab es ja so viele Antworten, dass ich gar nicht mehr schrieben brauchte. Man hat mir gar nicht gesagt, dass ich eine frist abwarten muss, nur so lange bis ich mich selber wieder traue. Ich bin meist 2-4 Wochen nach OP wieder gefahren, erst kurze Strecken mit Begleitung, dann auch Langstrecken mit Autobahn, obwohl mich das unheimlich anstrengend, da ich ja auch fast einäugig fahre und auf dem linken Auge nur noch ein kleines Gesichtsfeld habe.
Vom rechtlichen her darfst Du noch fahren.
LG Katharina


Re: Autofahren

M;atthias, Dienstag, 11. Dezember 2007, 13:21 (vor 5994 Tagen) @ Ute(M)


Als Antwort auf: Autofahren von Ute(M) am 10. Dezember 2007 20:42:14:


Hallo Ute,

nun soweit ich weiß, darf man auch als Einäugige/r ein Auto lenken. Vielleicht sind damit Auflagen verbunden, wie zusätzliche Spiegel oder auch Geschwindigkeitsbegrenzungen. Probleme sehe ich in 1. Linie im Stadtverkehr, wo plötzlich seitlich auftauchende Fußgänger oder Radlfahrer, die ja häufig kopf- bzw. hirnlos Straßen und Spuren wechseln.
Alles Gute für Dich und lasse es langsam angehen

LG

Matthias


Re: Autofahren

Bernhard, Dienstag, 11. Dezember 2007, 14:11 (vor 5994 Tagen) @ Ute(M)


Als Antwort auf: Autofahren von Ute(M) am 10. Dezember 2007 20:42:14:


Daß man prinzipiell darf und auch kann steht außer Frage. Ich habe zwei Großnichten, die einäugig sind, allerdings von Kindheit an wegen nichterkanntem Schielen. Beide haben einen Führerschein. Zwei Leute in meiner Nachbarschaft sind ebenfalls einäugig, beide im Erwachsenenalter durch einen Unfall. Und beide fahren Auto, der eine ist Landwirt und da muß man mit großen Fahrzeugen rangieren - der kann das. Man kann es also auch noch im Erwachsenenealter lernen.

Ob es aber irgendwelche rechtliche Probleme gibt oder sonstige Auflagen, weiß ich nicht. Ich würde in diesem Forum fragen: www.verkehrsportal.de

Dort sind die Experten zu allen Fragen des Straßenverkehrsrechts.

Herzliche Grüße,
Bernhard


Re: Autofahren

Michael, Donnerstag, 27. Dezember 2007, 20:52 (vor 5977 Tagen) @ Ute(M)


Als Antwort auf: Autofahren von Ute(M) am 10. Dezember 2007 20:42:14:


Hallo, ich hatte vor sechs Jahren eine NH-Ablösung links mit vollem OP-Programm (Cryo, Cerclage, Plombe, danach Glaskörperentfernung; nach 3 Monaten Ölentfernung wegen Sekundärglaukom, später neue Linse und mehrmals lasern). Nach 4 Monaten Arbeitsunfähigkeit arbeite ich seitdem wieder normal als Vertriebsingenieur im Außendienst mit ca. 60.000 km/Jahr. Am wichtigsten finde ich, den Kopf lieber einmal mehr zu drehen, da ich links nur 10 % Sehrest habe (rechts 100 %). Eine Eintragung im Führerschein ist nicht nötig, unser Betriebsarzt hat beim Sehtest auch nichts gesagt. Also gute Fahrt.


RSS-Feed dieser Diskussion
powered by my little forum