Antrag auf Feststellung der Erwerbsminderung?

Ayse, Freitag, 17. Juni 2005, 13:34 (vor 6881 Tagen)

Hallo,
Ich hatte im Januar schon mal geschrieben. Damals war ich gerade wg. Loch in der Makula operiert worden. Ich hatte einen dummen Arbeitsunfall. Jetzt habe ich irgendwie das Gefühl, dass die Berufsgenossenschaft nicht so will, wie sie soll.
Mein Augenarzt teilte mir gestern mit, dass die Sachbearbeiterin von der BG gedroht hätte meine Akte einfach abzuschließen wenn er kein KOSTENLOSES Gutachten schreibt, daraufhin habe ich bei ihr angerufen und sie meinte was ich denn wolle oder von der BG erwarte, ich hätte doch jetzt keine Beschwerden, das hätte mein Arzt geschrieben und nichts davon erwähnt, dass ich auf dem li Auge nur noch 10% sehe. Nach ewigem hin und her meinte sie, dass sie das noch erfragen werde. Meine Frage ist jetzt, dass sie meinte, dass ich einen Antrag auf Feststellung der MdE stellen muss, ist das die Regel so> Was muss drin stehen> Auf was muss ich achten> Wann bekommt man Verletztenrente>, muss ich das in den Antrag schreiben> Hoffentlich kann mir da jemand helfen, mein AA meint, dass sich die BG vor Kosten drücken möchte. Was soll ich jetzt tun>
Einen lieben Dank
Ayse

Re: Antrag auf Feststellung der Erwerbsminderung?

KAtharina, Freitag, 17. Juni 2005, 15:56 (vor 6881 Tagen) @ Ayse

Hallo Ayse!
Ich kenne mich leider nur mit Versorgungsamt -also GdB (Grad der Behinderung) uind den normalen Antrag auf Erwerbsminderungsretne bei BFA usw. aus. Mit der BG hatte ich noch nichts zu tun, aber die müssen soweit ich weiß für die Kosten aufkommen und würde das wohl gerne erst mal abwälzen. Lass Dir nichts gefallen, schreib die BG vielleicht selbernoch mal an und lass Dir von Deinen AA die Befunde geben. Das ist ja ein absolut unmögliches Verhalten.
alt mich auf dem laufenden, ich hör mich mal um ob ich ein paar Tips für Dich bekommen kann.
LG KAtharina

Re: Antrag auf Feststellung der Erwerbsminderung?

Robby, Mittwoch, 22. Juni 2005, 08:16 (vor 6876 Tagen) @ KAtharina

BGs sind, wie ich diversen Berichten im TV entnehmen konnte, in erster Linie Organisationen, die prinzipeill jede Verantwortung und Kostenübernahme ablehnen, so schwer eine im Beruf erlittene Krankheit auch sein mag. Nur in ganz geringen Prozentsätzen konnten Opfer ihre Ansprüche durchsetzen.

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