Frage zur Aushändigung meiner Unterlagen (Augenarzt)

mojoh @, Main-Kinzig-Kreis, Donnerstag, 14. April 2022, 14:30 (vor 715 Tagen) @ Black

Hallo Black,

das ist wohl nicht ganz eindeutig und wird von Ärzten wohl auch unterschiedlich gesehen.

Soweit ich es verstanden habe, muss ein Arzt nicht die Originale herausgeben, aber Kopien. Er kann aber wohl die Erstattung der Kosten für die Anfertigung der Kopien einfordern.

Ausgenommen sind persönliche Eindrücke oder Wahrnehmungen des Arztes, sofern in der Krankenakte hinterlegt. Einschränkungen gibt es wohl auch beipsychiatrischen Sachverhalten.

https://www.aerzteblatt.de/archiv/77056/Medizinrecht-Die-Uebergabe-von-Krankenunterlagen-von-Arzt-zu-Arzt#:~:text=Wechselt%20der%20Patient%20den%20Hausarzt,besteht%20nur%20unter...

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https://www.datenschutzzentrum.de/artikel/42-Hat-ein-Patient-bei-einem-Arztwechsel-einen-Anspruch-auf-Heraus-oder-Weitergabe-der-Patientendokumentation.html

mojoh

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Verunstaltete Wörter oder Zusammenhänge sind der Autokorrektur oder meinen Augen geschuldet ;)


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