Re: Autofahren

Bernhard, Dienstag, 11. Dezember 2007, 14:11 (vor 5994 Tagen) @ Ute(M)


Als Antwort auf: Autofahren von Ute(M) am 10. Dezember 2007 20:42:14:


Daß man prinzipiell darf und auch kann steht außer Frage. Ich habe zwei Großnichten, die einäugig sind, allerdings von Kindheit an wegen nichterkanntem Schielen. Beide haben einen Führerschein. Zwei Leute in meiner Nachbarschaft sind ebenfalls einäugig, beide im Erwachsenenalter durch einen Unfall. Und beide fahren Auto, der eine ist Landwirt und da muß man mit großen Fahrzeugen rangieren - der kann das. Man kann es also auch noch im Erwachsenenealter lernen.

Ob es aber irgendwelche rechtliche Probleme gibt oder sonstige Auflagen, weiß ich nicht. Ich würde in diesem Forum fragen: www.verkehrsportal.de

Dort sind die Experten zu allen Fragen des Straßenverkehrsrechts.

Herzliche Grüße,
Bernhard



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