Re: Schwerbehindertenstatus

Angelika (Bayern), Donnerstag, 09. März 2006, 06:23 (vor 6631 Tagen) @ Wolfgang


Als Antwort auf: Schwerbehindertenstatus von Wolfgang am 08. März 2006 21:43:37:


Hallo Wolfgang,
kurz und knapp: allein die NHA´s reichen NICHT aus. Es müssen Einschränkungen in der Sehkraft und/oder im Gesichtsfeld oder andere Erkrankungen des Auges vorliegen, die Einschränkungen mit sich bringen.
Bei 80% Sehkraft auf beiden Augen (also pro Auge) ergibt sich KEIN GdB. Die ersten Prozente ergeben sich bei der Kombination von 0,8 und 0,63 - das entspräche einem GdB von 5% (laut Tabelle der DOG). Gesichtsfeldeinschränkungen sond aber DANEBEN zu berücksichtigen, also selbständig zu bewerten. Eine allseitige Einengung bei normalem Gesichtfeld des anderen Auges auf 10 Grad Abstand vom Zentrum (also 20 Grad im Durchmesser)entspricht einem GdB von 10%.
Taucht die gleiche Einschränkung beidseitig auf, gäbe es schon 70%.
Weiterhin muß dabei beachtet werden, daß auf eine "Regelwidrigkeit gegenüber dem für das Lebensalter typischen Zustand" abgestellt wird. Heißt auf Hochdeutsch: altersbedingte bzw. alterstypische Einschränkungen sind normal und werden nicht als GdB/MdE berücksichtigt.
Ich hoffe, das beantwortet Deine Frage.
Liebe Grüße
Angelika


www.sehbehinderung-bayern.de


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