Tageslichtlampe und Netzhaut

KAtharina @, Camburg/Thüringen, Sonntag, 26. November 2023, 21:40 (vor 157 Tagen) @ Venus

Das kommt wohl darauf an wie man Krankheit definiert und welche Definition man nimmt.
Ich würde es mal so auslegen, dass man bei diversen wie auch immer gesetzlich definierten Augenproblemen vorsichtig sein sollte ;-)
Die Formulierung bezieht sich sicherlich auf die Haftungsproblematik.
Keine Ahnung in wie weit sich Augenärzte mit dem Thema Blaulicht auskennen oder damit in Berührung kommen.
Google doch mal eine Runde was du so findest zu dem Thema.
Ist interessant.

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Liebe Grüße
Katharina


Ich bin diesen Weg gegangen, um Euch zu zeigen wie es geht…


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