Erwerbsunfähigkeitsrente

Mevy, Samstag, 10. Dezember 2005, 07:15 (vor 6715 Tagen)

Hallo
Ich bin beinahe blind. Ich bin gelernter Bürokaufmann. Das Arbeitsamt und ich können einfach keinen Job für mich finden. Kann ich Erwerbsunfähigskeitsrente
beantragen> Ich habe einen Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen H BL RF G
Grad der Behinderung ist 100
Hat schon jemand Erfahrungen gemacht damit> Danke im voraus.


Re: Erwerbsunfähigkeitsrente

Corinna (Hessen), Montag, 12. Dezember 2005, 19:12 (vor 6713 Tagen) @ Mevy


Als Antwort auf: Erwerbsunfähigkeitsrente von Mevy am 10. Dezember 2005 07:15:47:


Hallo Mevy,

es ist in der Tat sehr schwer in der heutigen Zeit als hochgradig Sehbehinderter einen Job zu finden. Hast Du Deine Sehbehinderung erst seit kurzem oder bereits eine entsprechende Umschulung hinter Dir> Im Prinzip gibt es natürlich jede Menge Hilfsmittel mit denen man als Bürokaufmann - selbst bei geringer oder fehlender Sehkraft - gut arbeiten kann aber leider findet man nur wenige Arbeitgeber, die einen auch einstellen.
Was die Frage der Rente angeht, kenne ich mich nicht so gut aus; hier im Forum gibt es da besser Informierte. Prinzipiell erhältst Du volle Erwerbsminderungsrente dann, wenn Du aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage bist, drei Stunden oder mehr am Tag zu arbeiten. Ich habe jetzt allerdings schon häufiger gehört, dass eine Rente auch dann gewährt werden kann, wenn Du absolut nicht zu vermitteln bist. Was sagt denn der Arbeitsberater>
Um was für eine Sehbehinderung handelt es sich bei Dir> Hattest Du auch NH-Ablösungen> Würde mich freuen, nochmals genaueres von Dir zu hören!
Liebe Grüße
Corinna


Re: Erwerbsunfähigkeitsrente

Angelika (Bayern), Dienstag, 13. Dezember 2005, 07:03 (vor 6712 Tagen) @ Mevy


Als Antwort auf: Erwerbsunfähigkeitsrente von Mevy am 10. Dezember 2005 07:15:47:


Hallo Mevy, da Du auf die direkte Nachricht noch nicht geantwortet hast, hier noch einmal meine Mail (falls sie verloren gegangen sein sollte).
Ich selbst habe im Jahr 2000 die Rente beantragt, weil ich erblindet bin, aber außerdem auch noch eine Rheuma-Erkrankung habe. Allein wegen der Erblindung wirst Du nur die Rente beantragen können, wenn Du nachweisen kannst, dass Du nicht mehr arbeitsfähig bist - und zwar weniger als drei Stunden am Tag. Dazu wirst Du nachweisen müssen, dass Du auch eine Stelle tiefer (bei gelerntem Bürokaufmann also z.B. als Bürogehilfe o.ä.) nicht mehr einsatzfähig bist. Wir können gern eingehender über dieses Thema reden, aber einfach wird es nicht werden. Wie alt bist Du eigentlich> Und wie viel Jahre hast Du bereits in die Rentenkasse eingezahlt> Vielleicht solltest Du als aller erstes erst mal einen Antrag auf Kontenklärung beim Rententräger stellen, damit Du überprüfen kannst, ob alle Deine anrechenbaren Zeiten auch dort erfasst wurden. Der Rentenberater kann Dir auch Auskunft geben, wie hoch eine EU-Rente sein würde, wenn Du diese jetzt zugesprochen bekämest. Liebe Grüße Angelika
P.S.: eine Rente wegen der geringen Vermittlungsmöglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt wurde mit den Hartz-Reformen abgeschafft. Dazu wird heute nicht mehr auf die Arbeitsfähigkeit im gelernten Beruf abgestellt, sondern lediglich auf die allgemeine Arbeitsfähigkeit. Das bedeutet im Zweifelsfall, daß Du auch als Telefonist oder Pförtner eingesetzt werden könntest (Arbeitsfähigkeit vorausgesetzt).


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