Hallo Jochen,
Ich habe mal recherchiert:
1. Betriebliche Wiedereingliederung (BEM):
Unabhängig vom Grad der Behinderung.
Gilt für alle, die in den letzten 12 Monaten mehr als 6 Wochen arbeitsunfähig waren – am Stück oder über mehrere Episoden.
Der Arbeitgeber muss ein BEM anbieten – du kannst es ablehnen, aber es kann sehr hilfreich sein.
2. Anspruch auf angepasste oder leidensgerechte Tätigkeit:
Auch ohne GdB oder Schwerbehindertenstatus hast du Anspruch auf eine Tätigkeit, die deiner gesundheitlichen Belastbarkeit entspricht.
Grundlage ist § 3 Arbeitsschutzgesetz: Der Arbeitgeber ist verpflichtet, gesundheitliche Belastungen zu minimieren.
Wenn du nachweisen kannst (z. B. durch ein ärztliches Attest), dass du bestimmte Aufgaben nicht mehr oder nur eingeschränkt leisten kannst, muss der Arbeitgeber prüfen, ob eine Umgestaltung der Tätigkeit möglich ist.
3. Reha-Leistungen & Integrationsfachdienst (IFD):
Nicht nur für Schwerbehinderte!
Auch Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen, die eine dauerhafte Beeinträchtigung mitbringen, können unterstützt werden.
Der IFD hilft bei Arbeitsplatzanpassungen, Gesprächen mit Arbeitgebern, Anträgen usw.
Auch wenn du (noch) keinen GdB hast, kannst du dort kostenlos Beratung bekommen.
4. Technische Hilfen am Arbeitsplatz (z. B. besserer Monitor, Bildschirmsoftware):
Über die Deutsche Rentenversicherung (DRV) oder Agentur für Arbeit kannst du Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben beantragen, auch ohne Schwerbehindertenausweis.
Voraussetzung: Du bist in deinem Beruf durch eine Erkrankung dauerhaft eingeschränkt.
Es zählt nicht der Ausweis – sondern der Nachweis, dass dein Arbeitsplatz deine Gesundheit beeinträchtigt.
5. Antrag auf GdB:
Auch ein niedriger GdB (z. B. 20–30) kann nützlich sein – und man muss keinen Schwerbehindertenausweis (ab GdB 50) haben, um bestimmte Rechte geltend zu machen.
Schon ab GdB 30 kannst du einen Gleichstellungsantrag stellen, wenn du merkst, dass du im Job Nachteile erlebst.
Mit einer Gleichstellung genießt du viele Rechte wie Schwerbehinderte – z. B. besonderen Kündigungsschutz oder Unterstützung durch das Integrationsamt. Wobei Du nur auf die Augen nicht auf diese Werte kommen wirst.
Das mit der Pupille kann sich in den nächsten Monaten noch positiv ändern, das kann dauern,