Schwerbehinderungsgrad

Ursula, Samstag, 19. März 2005, 13:51 (vor 6975 Tagen)

Hallo, Zusammen,

kennt sich jemand mit Schwerbehinderungsgrad genauer aus>
Folgender Sachverhalt: 1983 wurde mir wg. NH-Ablösung und Erblindung auf dem rechten Auge eine Erwerbsminderung von 30 % zugeschrieben.
Jetzt habe ich eine NH auf dem linken Auge, zur Zeit Cerclage und Silikonölfüllung, Sehkraft jetzt ca. 60 % (vorher 80 %). Das Versorgungsamt hat jetzt meinen Antrag auf Verschlechterung und damit verbunden einen höheren Grad der Schwerbehinderung abgelehnt, da keine deutliche Verschlechterung feststellbar sei. Nur: Ich kann kein Auto mehr fahren (vorher konnte ich es, da die Sehkraft bei ca. 80 % lag), und ich weiss nicht, ob ich es nach dem Entfernen des Öls wieder kann.
Abgesehen davon ist das Auge durch die OP doch deutlich angegriffener als vorher, oder sehe ich das so eng> Mein AA sagte mir, dass er dem Versorgungsamt keinen endgültigen Bescheid geben könnte ,das war vor ca. 4 Wochen, da er mal schaut, wie sich die Sehkraft entwickelt, er würde das Versorgungsamt auf einen endgültigen Bescheid im Mai verweisen, da sich der Zustand bis dahin stabilisiert.
Bitte helft mir weiter, wie ich evtl. dagegen angehen kann.
Ursula


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