Re: Fliegen und Netzhautablösung

Wolfram (DD), Dienstag, 11. Dezember 2007, 09:34 (vor 5994 Tagen) @ KAtharina


Als Antwort auf: Re: Fliegen und Netzhautablösung von KAtharina am 10. Dezember 2007 20:21:42:


Damit darf man nur im Frachtraum mitfliegen.
Oder - da es ja eine gefährliche Füllung darstellt - nur in durchsichtiger Tüte verpackt.
(Breast-Air - we are flying for you)
;o)



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