Re: Behindertengrad bei einseitiger Erblindung?

ittdiös, Donnerstag, 03. Februar 2005, 19:18 (vor 7015 Tagen) @ Caro

Hallo, Caro,
dein Jahr hat ja ziemlich schlimm angefangen.
ich wünsche dir, dass du mit der neuen Situation einigermaßen klar kommst.

Als ich auf dem rechten Auge erblindete (1982) hat mir das Versorgungsamt damals 30 & Erwerbsminderung zugsprochen. SEither habe ich einen Steuerfreitbetrag von 600 Euro.
Zwar bin ich nicht durch einen Unfall erblindet, aber man sagte mir damals, dass das blinde Auge schrumpfen würde und es müsste dann entfernt werden. Got sei Dank ist aber bis heute nichts passiert. Das Auge ist zwar ein bisschen kleiner als das linke, aber sonst nichts.
Ich drücke dir die Daumen, dass du an der Stelle Glück hast.
Ursula


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