Re: Behindertengrad bei einseitiger Erblindung?
Hallo, Caro,
dein Jahr hat ja ziemlich schlimm angefangen.
ich wünsche dir, dass du mit der neuen Situation einigermaßen klar kommst.
Als ich auf dem rechten Auge erblindete (1982) hat mir das Versorgungsamt damals 30 & Erwerbsminderung zugsprochen. SEither habe ich einen Steuerfreitbetrag von 600 Euro.
Zwar bin ich nicht durch einen Unfall erblindet, aber man sagte mir damals, dass das blinde Auge schrumpfen würde und es müsste dann entfernt werden. Got sei Dank ist aber bis heute nichts passiert. Das Auge ist zwar ein bisschen kleiner als das linke, aber sonst nichts.
Ich drücke dir die Daumen, dass du an der Stelle Glück hast.
Ursula
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- Behindertengrad bei einseitiger Erblindung? - Caro, 03.02.2005, 11:37
- Re: Behindertengrad bei einseitiger Erblindung? - KAtharina, 03.02.2005, 16:30
- Re: Behindertengrad bei einseitiger Erblindung? - ittdiös, 03.02.2005, 19:18
- Re: Behindertengrad bei einseitiger Erblindung? - Annette, 03.02.2005, 22:46
- Erwerbsminderung und Rente und AA - KAtharina, 04.02.2005, 12:54
- Re: Behindertengrad bei einseitiger Erblindung? - Melanie, 13.02.2005, 17:19
- Re: Behindertengrad bei einseitiger Erblindung? - Hiltrud Großmann, 21.12.2005, 16:58
- Re: Behindertengrad bei einseitiger Erblindung? - Ursula (NRW), 21.12.2005, 18:56
- Re: Behindertengrad bei einseitiger Erblindung? - Angelika (Bayern), 22.12.2005, 07:04
- Re: Behindertengrad bei einseitiger Erblindung? - Kruemel (Uta), 22.12.2005, 20:50
- Re: Behindertengrad bei einseitiger Erblindung? - Angelika (Bayern), 25.12.2005, 12:51
- Re: Behindertengrad bei einseitiger Erblindung? - Ursula (NRW), 21.12.2005, 18:56