Re: Sehkraft nach Vitrektomie

Angelika (Bayern), Donnerstag, 21. Juni 2007, 10:41 (vor 6156 Tagen) @ Uschi C./ Nds.


Als Antwort auf: Re: Sehkraft nach Vitrektomie von Uschi C./ Nds. am 21. Juni 2007 10:13:47:


Hallo Uschi,
schau doch bitte noch mal in den Bescheid vom Versorgungsamt. Dort müßten alle Einschränkungen gelistet sein, die berücksichtig wurden. Sollte die Gesichtsfeldeinschränkung dort nicht auftauchen, bitte Widerspruch einlegen. Ist die Frist für einen Widerspruch bereits verstrichen, dann einen "Verschlimmerungsantrag" stellen. Die Gesichtsfeldmessung beim Augenarzt MUß nach Goldmann III/IV erfolgen, sonst ist sie wertlos für das Versorgungsamt.
Liebe Grüße
Angelika

www.sehbehinderung-bayern.de



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