Re: Sehkraft nach Vitrektomie/@Angelika

Wolfram (DD), Donnerstag, 21. Juni 2007, 15:36 (vor 6155 Tagen) @ Uschi C./ Nds.


Als Antwort auf: Re: Sehkraft nach Vitrektomie/@Angelika von Uschi C./ Nds. am 21. Juni 2007 11:29:18:


Hallo Uschi,
nochmal ich;
es gibt da Richtlinien für Pzozentzahlen für GdB-Zuordnungen (Angelika weiß sicher, wo sie stehen [ich habe sie auch irgendwo, aber das "irgendwo" ist wieder mal ein Problem]...;o)), aber einen gewissen Ermessensspielraum gibt es wohl auch noch.
Ich hatte z.B. früher mit RA 60%, LA 10% (und noch etwas anderem) einen GdB von 30.

Meine Meinung ist auch, daß Du einen "Verschlimmerungsantrag" stellen solltest, wenn die GF-Einschränkung fehlt - und ALLES angeben. Es ist schließlich eine Behinderung im Alltag und auf alle Fälle eine Einschränkung der Lebensqualität. Und - man ist in der Regel nicht vollwertig einsetzbar. Klingt zwar doof - ist aber so.
Und wären es von 40 auf 50% nur die Steuervergünstigungen (Pauschbetrag, oder wie das heißt) oder der Anspruch auf einen SB-Ausweis - ich würde es machen.
Nochmals herzliche Grüße von hier
Wolfram



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