Liebe Kerstin,
deine Wut ist absolut berechtigt.
Was du beschreibst, ist leider etwas, das immer häufiger vorkommt – und es ist nicht in Ordnung.
Ganz klar gesagt, kein Augenarzt darf sich weigern, eine Patientin mit Beschwerden (Lichtphänomene nach Z. n. Netzhautablösung!) zumindest grundlegend zu untersuchen, nur weil sie keine IGeL-Leistungen möchte. Eine Diagnostik des Augenhintergrunds (Funduskopie) ist eine Kassenleistung und darf nicht an ein kostenpflichtiges OCT oder eine Glaukomvorsorge gekoppelt werden.
Das Vorgehen „Ohne IGeL keine Behandlung“ ist fachlich und rechtlich hoch problematisch.
Was du erlebt hast, ist leider oft der Fall - das Umwandeln medizinisch notwendiger Leistungen in Privatleistungen.
Dass dir das bei 2 Praxen so kurz hintereinander passiert lässt tief in unser Geundheits- bzw. Krankheitssystem blicken.
Dass man dir mit Beschwerden nicht einmal ins Auge schaut, ist ein Unding.
Du hast völlig richtig reagiert, indem du gegangen bist – auch wenn sich das im Moment ohnmächtig anfühlt.
Was du jetzt tun kannst (ganz praktisch):
• Suche gezielt nach einer Praxis oder Klinik mit Netzhautsprechstunde oder Augenklinik / MVZ – dort ist dieses Verhalten deutlich seltener.
• Wenn du die Kraft hast, kannst du den Vorfall der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) melden. Es geht nicht um „Petzen“, sondern darum, dass so etwas dokumentiert wird.
• Lass dir bitte nicht einreden, dass deine Beschwerden „nur Vorsorge“ seien. Lichtphänomene nach NHA sind ein Kontrollanlass, keine IGeL-Spielwiese.
Und noch etwas Wichtiges- Du bist nicht schwierig, verlangst nichts Unangemessenes, sondern Du willst eine medizinisch notwendige Kontrolle – mehr nicht.
Bitte gib nicht auf, auch wenn es sich gerade unglaublich zermürbend anfühlt.
Du hast jedes Recht, ernst genommen zu werden.
Fühl dich gedrückt!
Liebe Grüße,
Katharina