Re: Öl-Ex - welche Narkose

Angelika (Bayern), Mittwoch, 07. November 2007, 19:17 (vor 6016 Tagen) @ rop


Als Antwort auf: Re: Öl-Ex - welche Narkose von rop am 07. November 2007 00:30:14:


Hallo Wolfram(s) und rop,
für`s Autofahren werden benötigt: entweder beidäugig mind. 50% ohne GF-Einschränkungen oder, bei Einäugigkeit mind. 70% ohne GF-Einschränkungen auf dem verbliebenen Auge.
Wolfram Nds., wenn Du mit 50% Restsehkraft nicht mehr fahren darfst, liegen genug Einschränkungen vor, um eine Schwerbehindertenausweis zu beantragen und, bei unter 50% MdE, die Gleichstellung mit Schwerbehinderten zu bekommen. Dabei geht es weniger um den Ausweis an sich, sondern vielmehr um die Tätigkeit des Integrationsamtes für Dich am Arbeitsplatz. Die Hilfsmittel am Arbeitsplatz werden aus der Ausgleichsabgabe gezahlt - und die Töpfe sind voll. Außerdem nützen sie uns, die Augen zu schonen und verhindern Kopfschmerzen sowie weitere Arbeitsausfälle durch andere Erkrankungen, die ohne die nötigen Hilfsmittel entstehen - nicht zuletzt psychische Beschwerden, weil immer "den anderen Kollegen erklärt werden muß, was noch gesehen wird und warum".
Es gibt außerdem reichlich Hilfsmittel, die uns das private Leben leichter machen - nutzen wir sie. Solange wir nicht bereit sind, was uns zusteht auch einzufordern, werden die Krankenkassen die Hilfsmittel immer weiter einschränken und kürzen - ist ja nicht nötig.
Liebe Grüße
Angelika

www.sehbehinderung-bayern.de



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