neuer Augenarzt - selbes Problem

KAtharina ⌂, Camburg, (vor 18 Tagen) @ Kerstin
bearbeitet von KAtharina,

Liebe Kerstin,

du darfst im selben Quartal einen anderen Augenarzt aufsuchen – und nein, dafür musst du nicht „betteln“.

Etwas genauer erklärt:
• In der gesetzlichen Krankenversicherung ist kein „Hausarztmodell“ für Augenärzte vorgeschrieben.
Du darfst also frei mehrere Augenärzte aufsuchen, auch im selben Quartal.
• Das gilt nicht als genehmigungspflichtige Zweitmeinung, sondern schlicht als weiterer Arztkontakt, besonders dann, wenn:
• du Beschwerden hast (z. B. Lichtphänomene)
• oder du dich nicht untersucht gefühlt hast

Ich denke das was du gerade erlebst haben wir folgendem Umstand zu verdanken, ich versuche das mal zu erklären:

Ein immer größerer Teil der Augenarztpraxen gehört inzwischen Investorengruppen, MVZ-Ketten oder Finanzbeteiligungen.
Diese Praxen werden nicht primär medizinisch, sondern betriebswirtschaftlich geführt.
Das bedeutet ganz nüchtern - Umsatzvorgaben, IGeL-Quoten, Effizienzdruck.

IGeL-Leistungen wie OCT, Glaukomvorsorge oder „Spezialchecks“ sind dabei kein Zusatz mehr, sondern zentrales Geschäftsmodell.

Die Folgen für Patienten sind dramatisch:
• Medizinisch notwendige Kontrollen (z. B. nach Netzhautablösung!) werden zu „freiwilliger Vorsorge“ umdeklariert
• Beschwerden werden ignoriert, solange kein Geld fließt
• Ärzte verweigern Untersuchungen, wenn Patienten nicht zahlen
• Angst wird bewusst instrumentalisiert („Man könnte ja etwas übersehen …“)

Das ist nicht nur unethisch – es ist medizinisch hochproblematisch.
Bekannte Beispiele sind Sanoptis und Artemis.

--
Ich bin diesen Weg gegangen, um Euch zu zeigen wie es geht.


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