Einblutungen im Glaskörper

Wolfram (DD), Dresden, Mittwoch, 14. Mai 2008, 17:25 (vor 5851 Tagen) @ ms

Hallo ms,
Danke für Deine Antwort. Den Zusammenhang, wie Du ihn jetzt schilderst hatte ich nicht so rausgelesen, sorry.

Wo das mit der Urlaubsvertretung beim Arzt steht, kann ich Dir aber auch nicht sagen. Das gibts hier gar nicht anders: - bei allen Ärzten, bei denen ich bin, wird zumindest auf dem AB gesagt, wer den Arzt im Urlaub etc. vertritt. (Und sei es der Verweis auf die Notfall-Ambulanz)
Ich hoffe also, daß die AÄ Deiner Freundin bald wieder da ist!!
Ob die Auskunft, daß nur der behandelnde Arzt den Ü-Schein ausstellen darf, richtig oder falsch war, können wir beide sicher nicht beurteilen; es hilft im Moment auch nicht weiter.

Aber daß die Ärztin dort gar keine Meinung hat, was Ihr tun könntet, verstehe ich auch nicht.

Im Moment könnt Ihr vermutlich nichts anderes machen, als auf Eure Ärztin zu warten - oder in eine andere Notfall-Ambulanz zu gehen, die Situation zu schildern - - um dort u.U. auch nur zu hören, daß diese Einrichtung es ganauso, wie die Virchow-Klinik machen würde.
Oder Ihr geht nochmal dorthin - Ihr seid da ja als Notfall (= als Patient) bekannt und in dem Fall kann der Ü-Schein (unter dem Hinweis, daß Eure AÄ Urlaub hat und keinen Vertreter angab) nachgereicht werden - und fordert eine erneute Untersuchung.

--
herzliche Grüße aus Dresden
Wolfram


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