Re: beidseiteiger Totalschaden Dank OP ?

Jürgen, Donnerstag, 19. Oktober 2006, 22:40 (vor 6400 Tagen) @ Ute Th. (Sach.)


Als Antwort auf: Re: beidseiteiger Totalschaden Dank OP > von Ute Th. (Sach.) am 19. Oktober 2006 18:25:08:


Hallo Ute,
Meine Frau und ich sind sehr betroffen, was Deinem Sohm wiederfahren ist. Wir finden es immer schrecklich wenn mit Kindern etwas ist. Wie alt ist er denn> Ich würde Dir gerne einen Ratschlag geben, ob Du Ihn annimmst ist dann Deine Entscheidung. Für mich war klar ich habe mit meiner Krankheit die A. Karte gezogen und dachte das ist so ein Schicksalsschlsg, aber meine Frau war die treibende Kraft, die einfach keine Ruhe gab und mir immer gesagt hat, daß ich das nicht so hinnehmen soll. Denn wir haben 5 Jungs, der jüngste ist jetzt gerade mal 2 Jahre und der älteste 13. Durch meine Behinderung gehen mir sehr viele Dinge mit den Kindern verloren, da ich ohne Bildschirmlesegerät nicht mehr lesen kann .
Da ich auf dem rechten Auge keinerlei Probleme hatte, meinte meine Frau daß dies kein Rettungsversuch sondern großer Pfusch ( Behandlungsfehler) sei. Sie hat einen Rechtsanwalt gefunden, der in Kanada lebt und seine Kanzlei in Deutschland hat, dem haben wir den Fall geschildert und nun halt Dich fest. Er hat uns zurückgeschrieben und geht gegen die Klinik die das gemacht hat vor. Meine Frau hat sich allerdings vorher sehr viel über das Thema Behandlungsfehler erkundigt und viele wichtige Ratschläge herausgefunden. Diese treffen alle bei diesem Anwalt zu und ich muß sagen, bis jetzt bin ich mit seiner Arbeit sehr zufrieden. Da ich nun Arbeitslos bin könnte ich mir normalerweise keinen RA leisten, aber er hat mir ein Angebot gemacht, das ich selbst wenn nichts dabei herauskommen würde ich es nicht bereuen würde. Geld ist kein Ersatz für das was man nicht mehr sehen kann, aber man hat in meinem Fall für seine Familie eine Perspektive.
Es kann nicht sein, daß wenn man einen Fehler macht, daß man dann nicht dafür gerade steht und haftet. Es ist für die Zukunft von Deinem Sohn.
Wenn Du möchtest, kann ich Dir die Adresse (e mail) von meinem Anwalt geben.
Viele Grüße von mir und meiner Frau
Jürgen



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