Re: 1000Fragen

Angelika (Bayern), Montag, 19. Februar 2007, 18:59 (vor 6285 Tagen) @ Meike


Als Antwort auf: 1000Fragen von Meike am 19. Februar 2007 16:13:12:


Hallo Meike,
Auto fahren darfst Du, wenn Du bei beidäugigem Sehen mind. 50% Sehleistung hast . Bei einäugigem Sehen mußt Du auf mind. 70% kommen. Gesichtsfeldeinschränkungen sind dort auch geregelt.....
Die Regelungen findest Du in der Fahrerlaubnisverordnung (FeVO). Auf Wunsch sende ich sie gern zu.
Liebe Grüße
Angelika



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