Jetzt kommt alles auf einmal

Chrissie @, Montag, 15. August 2016, 22:04 (vor 2811 Tagen) @ rop

@rop

Folgendes steht in dem zweiten Text:
"Während ein- oder beidseitiger medikamentöser Pupillenerweiterung besteht keine Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs. Bitte klären Sie Ihre Patienten auf!"

Bedeutet das, dass meine immer noch erweiterte rechte Pupille (Op war am 10.6.)ein Ausschlusskriterium darstellt?

Oh man, der Klinikarzt meinte Autofahren mit Kontaktlinse (knapp 60% Visus, zumindest linkes Auge) wäre ausreichend? Zur Pupille hat er nix gesagt.

LG


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum